50 Mio. Euro für jedes grüne Wärmenetz
Berlin (energate) – Die staatliche Förderung für grünere Wärmenetze nimmt Gestalt an. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Entwurf der entsprechenden Richtlinie verfasst, er liegt energate vor. Darin adressiert das Haus von Wirtschaftsminmister Peter Altmaier (CDU) unter anderem den Neubau und die Transformation bestehender Wärmenetze. Eine Voraussetzung für eine Förderung ist ein Anteil von mindestens 50 Prozent erneuerbarer Wärme beziehungsweise unvermeidbarer Abwärme. Das Programm war bereits vor vier Jahren angekündigt worden (energate berichtete). Die Wärmeversorgung in Gebäuden gilt bisher als Achillesferse. Die Bundesregierung will Milliarden investieren, damit in diesem Bereich die Klimaziele erreicht werden (energate berichtete).
Das Programm für die Wärmenetze soll die – trotz steigender CO2-Preise – auch perspektivisch bestehende Wirtschaftlichkeitslücke zwischen fossiler und erneuerbarer Wärme schließen, heißt es zur Begründung. Gefördert werden sollen sowohl Transformationspläne als auch Machbarkeitsstudien, dann der Bau neuer Netze sowie die Transformation der Bestandsnetze und außerdem “schnell umsetzbare” Einzelmaßnahmen. Die Zuwendung soll als nicht rückzahlbarer Zuschuss erfolgen und pro Projekt bei höchstens 50 Mio. Euro liegen. Kostet es mehr, wird nur nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gefördert. Für Pläne und Studien sollen maximal 600.000 Euro abrufbar sein.
Bis zu 40 Prozent der Ausgaben förderfähig
Bei der sogenannten systemischen Förderung für neue Netze und den Umbau der Bestandsnetze sind maximal 40 Prozent der Ausgaben förderfähig. Diese Förderhöhe gelte auch für Einzelmaßnahmen. Eine Betriebskostenförderung über den Zeitraum von zehn Jahren soll für Solarthermieanlagen sowie Wärmepumpen in Neubau- wie in transformierten Bestandsnetzen gewährt werden. Der Fördergegenstand müsse dabei ganz oder mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik errichtet werden. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Kommunen, eingetragene Genossenschaften und Privatpersonen.
700 MW erneuerbare Wärme jährlich
Mit der künftigen “Bundesförderung für effiziente Wärmenetze” (BEW) verfolgt die Große Koalition das Ziel, bis zum Jahr 2030 die Installation von durchschnittlich bis zu 700 MW erneuerbare Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr anzureizen. Dadurch sollen Investitionen von durchschnittlich rund 1,2 Mrd. Euro jährlich angestoßen werden, schreiben die Verfasser. Das Ganze soll die Treibhausgasemissionen im Energiesektor senken und auf die nationalen und europäischen Energie- und Klimaziele einzahlen. Die Regierung hofft auf eine Reduktion um circa 420.000 Tonnen CO2 pro Jahr, geht aus dem Entwurf hervor.
Im Detail fördern will sie Wärmenetze verschiedener Größenklassen, angefangen bei Netzen kleiner als ein Kilometer Trassenlänge bis hin zu solchen größer 100 Kilometer. Hier sollen möglichst unterschiedliche Erneuerbare-Energien-Erzeugungstechnologien und Abwärme in neuen sowie bestehenden Wärmenetzen kombiniert werden. Gewollt ist auch, saisonale Großwärmespeicher einzubinden, Flexibilitätsoptionen für den Strommarkt bereitzustellen sowie effiziente Quartierslösungen in der Wärme- und Kälteversorgung zu ermöglichen.
Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomassekesse
Die systemische Förderung für Neubaunetze etwa soll “alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude” umfassen. Förderfähige Wärmequellen sind dem Entwurf zufolge beispielsweise Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Biomassekessel. Gelten soll das auch für unvermeidbare industrielle, gewerbliche oder sonstige Abwärme. Nicht gefördert werden sollen Anlagen zur Verbrennung synthetischer Gase. Staatliche Unterstützung erhalten soll auch Infrastruktur, wie zum Beispiel das Rohrleitungssystem, und Netzoptimierungsmaßnahmen, darunter Wärmespeicher oder “Digitalisierungskomponenten”.
Mindestens 100 Hausanschlüsse
Neue Netze müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Aussicht auf eine Förderung zu haben. Zwar gilt auch hier ein Anteil von mindestens 50 Prozent erneuerbarer Energie, dazu kommt aber beispielsweise noch die Vorgabe von mindestens 100 Hausanschlüssen oder einer Mindesteinspeisemenge von drei Mio. kWh pro Jahr. Außerdem dürfen nur maximal zehn Prozent der eingespeisten Wärmemenge aus gas- oder ölbefeuerten Anlagen, die keine KWK-Anlagen sind, stammen. Sind die Kriterien für den Netzbau innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nicht umsetzbar, dann könne die systemische Förderung in Anspruch genommen werden.
Das BEW wird das enger gefasste Förderprogramm “Wärmenetzsysteme 4.0″ ersetzen, das bisher nur eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erlaubte. Der Entwurf ist undatiert und auch das Datum, wann das neue Programm in Kraft treten soll, fehlt. Mit der Richtlinie setzt die Bundesregierung einen Teil der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen um.
Bildquelle: Stadtwerke München