Deutschland soll bereits 2045 klimaneutral sein

Berlin (energate) – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz hat sich die Bundesregierung auf die Verschärfung der Emissionsziele geeinigt. Bis zum Jahr 2030 soll der CO2-Ausstoß um 65 Prozent statt 55 Prozent sinken, 15 Jahre später soll die Klimaneutralität erreicht sein. Das wäre fünf Jahre früher als bisher vorgesehen. Als neues Zwischenziel für das Jahr 2040 gilt ein Wert von 88 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990. Auf diese Eckwerte einigte sich die Bundesregierung am 5. Mai. Das Bundeskabinett soll die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits am 12. Mai beschließen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist der Gesetzentwurf so gut wie fertig. Union und SPD reagieren mit der Änderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Ende April, das vor allem für die Zeit nach 2030 verbindlichere Emissionseinsparziele gefordert hatte (energate berichtete).

“Wir müssen für jede Zeit ein plausibles Ziel formulieren und nicht alle Aufgaben auf die letzten Jahre vertagen”, betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der die Eckpunkte des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes gemeinsam mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze (ebenfalls SPD) vorstellte. “Es geht darum, mit dem Klimaschutzgesetz einen Rahmen zu setzen, wie wir leben, heizen und uns fortbewegen”, so Schulze. Angepasst werden nun auch die Zielpfade für die einzelnen Sektoren. In einzelnen Bereichen, etwa dem Bausektor, werde dies aber nicht so schnell möglich sein, betonte Schulze. “Es ist ambitioniert.” Allein in den kommenden zehn Jahren müssten 23 Prozent CO2 eingespart werden. Zum Vergleich: Von 1990 bis 2020 lag die Reduktion bei 40 Prozent.

Debatte um CO2-Preis und Erneuerbare

Vizekanzler Scholz betonte, dass mit den höheren Klimazielen auch der Erneuerbarenausbau schneller vorankommen müsse. “Die ganze Volkswirtschaft hängt an der Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien.” Hier habe es zuletzt zu wenige Erfolge gegeben, sagte Scholz und zielte damit auf den Koalitionspartner CDU/CSU ab. Für das Jahr 2022 hatten sich SPD und Union kürzlich auf zusätzliche Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie geeinigt (energate berichtete). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte auf einer Pressekonferenz, “ohne zusätzliche Windenergieanlagen wird es nicht möglich sein, die Klimaziele zu erreichen”. Der Zubau dürfe aber nicht zu einer weiteren Erhöhung des Strompreises führen. Er sei daher wichtig, die EEG-Umlage über Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zu senken.

Insbesondere die Unionsfraktion dringt darauf, die CO2-Preise für Wärme und Verkehr schneller zu erhöhen. Altmaier bestritt aber, dass dies eine Bedingung für höhere Ausbauziele bei erneuerbaren Energien oder beim Klimaschutz sei. Union und SPD sind weiter uneins darüber, wie die CO2-Kosten für Heizenergie auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die Änderungen am Klimaschutzgesetz muss der Bundestag noch verabschieden. Altmaier zeigte sich optimistisch, dass dies noch vor der Sommerpause möglich ist. “Es gibt einen großen Willen.”

FDP: “Plumper Aktionismus”

Die klimapolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Lisa Badum, forderte angesichts der Einigung in der Koalition, es müsse nun ganz klar sein, mit welchen Maßnahmen der 1,5-Grad-Pfad erreicht werde. “Dazu brauchen wir den Kohleausstieg bis spätestens 2030, die Entfesselung erneuerbarer Energien und einen gerecht verteilten CO2-Preis von 60 Euro ab 2023″, sagte sie zur energate. Aus der FDP-Fraktion kamen kritische Stimmen. Der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann, sprach von “plumpem Aktionismus”. Es sei immer noch nicht klar, wie die ständigen Zielerhöhungen realisiert werden sollen.

Bildquelle: BSW-Solar/Langrock

12.05.2021
Energiemarkt