EEG-Umlage: Energiebranche reagiert skeptisch auf gesetzliche Regelung

Berlin (energate) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will sicherstellen, dass die Energieversorger die geplante Abschaffung der EEG-Umlage an die Kunden weitergeben. Eine entsprechende rechtliche Verpflichtung für die Unternehmen wird aktuell geprüft, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Bevor dies nicht geklärt ist, will sich Habeck offenbar nicht auf einen Termin für die Abschaffung der Umlage festlegen. Meldungen, wonach dieser Schritt zum 1. Juli erfolgen soll, ließ er zuletzt dementieren (energate berichtete). Energierechtsexperten wie Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht wiesen zuletzt darauf hin, dass sich die Abschaffung nicht automatisch auf die Stromrechnungen auswirkt, da Kunden in der Regel einen fixen Betrag pro kWh vereinbart haben. Aus seiner Sicht könnte der Gesetzgeber aber die Lieferanten zu einer Preissenkung in Höhe des Wegfalls der Umlage verpflichten. Dies stelle zwar einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie dar, schreibt Müller bei “Twitter”. Dieser sei aber verhältnismäßig, da der Belastung der Lieferanten eine entsprechende Entlastung gegenüberstehe.

BDEW und VKU skeptisch

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte auf Nachfrage von energate, dass bei einer Abschaffung der EEG-Umlage die Energieversorgungsunternehmen in den meisten Fällen vertraglich verpflichtet seien, ihre Preise aufgrund der veränderten Kostensituation neu zu kalkulieren und dies auch tun werden. “Zur Wahrheit gehört aber, dass die Unternehmen auch die erheblich gestiegenen Beschaffungskosten in die Kalkulation einbeziehen müssen”, betonte sie. Insofern könne nicht für alle Konstellationen garantiert werden, dass der Preis um die EEG-Umlage sinken wird. Sie verwies auf den intensiven Wettbewerb am Endkundenmarkt, der das beste Instrument sei, um die “marktgerechte Umsetzung der Umlagensenkung in die Preise sicherzustellen”. Andreae sprach sich zudem für eine Senkung der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer als Maßnahme für niedrigere Strompreis aus.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU, Ingbert Liebing, äußerte sich zurückhaltend, ob etwa die Stadtwerke die Umlageabschaffung komplett an die Kunden durchreichen. “So funktioniert das nicht. Gestiegene Einkaufpreise und Wegfall der Umlage werden verrechnet”, sagte er dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Für die Kunden werde dies aber mit Sicherheit einen dämpfenden Effekt haben. Absehbar ist, dass die Abschaffung der EEG-Umlage schneller erfolgen soll als zum Jahresbeginn 2023, der im Koalitionsvertrag als Enddatum vorgesehen ist. Weitere Entlastungen, wie eine Absenkung der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf den Energiepreisen, lehnt die Bundesregierung bisher ab.

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17.02.2022
Energiemarkt