Die aktuelle Strompreis-Zusammen­setzung

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2024

Die Strompreis-Zusammensetzung ist für Privat- und Gewerbekunden grundsätzlich gleich. Zu den drei Hauptkomponenten des Strompreises zählen der reine Energiepreis, die Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Bis zur Energiepreiskrise 2022 waren die prozentualen Anteile der Komponenten relativ konstant. Dies hat sich geändert und der reine Energiepreis hat deutlich an Gewicht in der Zusammensetzung des Strompreises gewonnen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die aktuellen Zahlen und Fakten vor.

Kurz und knapp

Der Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis und der Marge des Energieversorgers, den Netz- und Messentgelten sowie Steuern, Umlagen und Abgaben zusammen.

Die Energiepreiskrise hat die Zusammensetzung des Strompreises verändert. Der reine Energiepreis macht heute einen größeren Anteil aus als früher.

Strom für Unternehmen ist günstiger, da er geringer besteuert wird. Unternehmen haben zusätzliche Möglichkeiten, von niedrigeren Energiepreise zu profitieren.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

In Deutschland besteht der Strompreis sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe aus drei Hauptkomponenten:

  • dem Preis für die eigentliche Stromproduktion oder Strombeschaffung, den Vertrieb und die Marge,

  • den Kosten für den Transport des Stroms bis zum Verbraucher (= Netzentgelt) und

  • den staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen.

Wettbewerb herrscht nur beim Preis des produzierten Stroms und beim Vertrieb. Diese sind immer abhängig vom jeweiligen Stromanbieter. Die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sowie Steuern, Abgaben und Umlagen sind hingegen fest vorgegeben.

Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Komponenten und der finale Strompreis sind jedoch abhängig vom jeweiligen Verbrauch pro Kilowattstunde. Darum gibt es einen Unterschied im Strompreis für Privathaushalte, Gewerbe- und Industrieunternehmen.

Zusammensetzung des Strompreises: Unterschiede zwischen Gewerbe und Haushalt?

Obwohl sich der Preis für Gewerbestrom, Industriestrom und Privatstrom aus den gleichen drei Hauptkomponenten zusammensetzt, zahlen Unternehmen beim gleichen Versorger weniger für eine Kilowattstunde als Privatkunden.

Der Hauptgrund dafür ist der geringere Steuersatz für Gewerbe- und Industriestrom. Dieser wurde vom Staat festgelegt, um zu verhindern, dass hohe Strompreise Unternehmen dazu veranlassen, ihren Standort ins Ausland zu verlagern. Die Umsatzsteuer entfällt bei Gewerbestrom komplett. Diese Steuererleichterungen haben dazu geführt, dass die Stromkosten für Unternehmen in den letzten 20 Jahren weniger stark gestiegen sind als für private Verbraucher.

 


Der durchschnittliche Jahresverbrauch variiert je nach Jahresverbrauch und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: Während Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh im Jahr 2024 durchschnittlich 37,37 ct/kWh bezahlen, beträgt der Strompreis für Gewerbe mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh im selben Zeitraum durchschnittlich 31,87 ct/kWh. Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 160.000 kWh zahlen durchschnittlich nur etwa 17,65 ct/kWh.


Die Energiekosten

Ihr Energieversorger ist nicht automatisch auch der Energieerzeuger – nur etwa 60 % der Versorger sind gleichzeitig auch Energieerzeuger. Die Energiemenge, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen, muss daher häufig erst von Ihrem Energieversorger beschafft werden. Der reine Energiepreis wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt:

  • Wetter und Klima

  • saisonale Trends

  • Energiemarkt

  • Angebot und Nachfrage

  • weltpolitische Faktoren

Strombeschaffung, Vertrieb und Marge

Nachdem Ihr Energieversorger die benötigte Energie bei einem Erzeuger eingekauft hat, schlägt er, wie bei anderen Produkten auch, die Kosten für Marketing und Vertrieb drauf. Zu den Beschaffungs- und Vertriebskosten fügt er zusätzlich noch eine Gewinnmarge hinzu, sodass die reinen Energiekosten schließlich etwa ein Drittel der Strompreis-Zusammensetzung ausmachen.

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Netzentgelte für den Stromtransport

Netzentgelte sind Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur für den Stromtransport. Diese Netzentgelte bzw. Nutzungsentgelte machen 2024 bei der Aufschlüsselung des Strompreises etwas mehr als ein Viertel des gesamten Strompreises aus.

Da sie von der Bundesnetzagentur und den Landesregierungen festgelegt werden, sind große regionale Unterschiede möglich. Diese Regulierung wurde notwendig, um die Ausnutzung der Monopolstellung der Stromnetzbetreiber zu verhindern.

Netzentgelte finanzieren unsere Stromnetze

Die Netzentgelte sind Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur zum Stromtransport. Hierunter sind die Kosten für folgende Stromnetze zu verstehen:

  • Hoch- und Höchstspannungsnetze: Sie verbinden Kraftwerke mit den regionalen Verteilnetzen und sind essenziell für die landesweite und grenzüberschreitende Stromversorgung, indem sie hohe Energiemengen mit minimalen Verlusten übertragen.

  • Mittelspannungsnetze: Sie bilden das Verteilungsnetz, das elektrische Energie von den Hochspannungsnetzen auf eine niedrigere Spannungsebene transformiert und an regionale Verteilnetze und größere Endverbraucher weiterleitet.

  • Niederspannungsnetze: Diese regionalen Netze übernehmen die finale Verteilung der Energie zu Endkunden wie Haushalten und kleineren Gewerbebetrieben.

Außerdem sind in den Netzentgelten auch die Kosten für den Betrieb und die Errichtung von Umspannwerken und Transformatoren enthalten. Umspannwerke transformieren die hohe Spannung aus dem Übertragungsnetz in eine niedrigere Spannung für das Verteilnetz, um den Strom sicher an Endverbraucher liefern zu können.

Transformatoren hingegen sind Geräte, die innerhalb dieser Umspannwerke eingesetzt werden, um die Spannung hoch- oder herunterzutransformieren, je nach Erfordernissen der Netzsegmente und der Verbraucher.

Kosten für die Messeinrichtungen

Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden häufig über die Netzentgelte abgerechnet. Sie umfassen den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung Ihrer Messeinrichtungen zur Ermittlung des Energieverbrauchs und der genauen Kostenstellung.

Seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 haben Energieverbraucher die freie Wahl beim Messstellenbetreiber. So kann es vorkommen, dass Sie eine separate Rechnung für Ihren Messstellenbetrieb erhalten.

Stromumlagen, Abgaben und Steuern

Bei der Strompreis-Zusammensetzung spielen staatliche Abgaben und Umlagen eine wichtige Rolle. Wie sich diese Kosten genau zusammensetzen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Zusammensetzung Umlagen und Abgaben auf Strom

Umlagen und Abgaben

Die Abgaben und Umlagen auf Strom sind ein fester Bestandteil des Strompreises. Zu den aktuellen Stromumlagen gehören: die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Sie werden pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet und belaufen sich im Jahr 2024 auf 1,574 ct/ kWh.

Für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh ist dieser Wert jedoch etwas geringer, da die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV dann auf 0,050 ct/kWh sinkt. Im Gegensatz zu den reinen Energie- und Vertriebskosten werden Umlagen, Abgaben und die Stromsteuer nicht von den Stromerzeugern und -verteilern bestimmt, sondern sind gesetzlich festgelegt. In unserem Artikel Umlagen auf Strom 2024 finden Sie einen aktuellen Überblick und Informationen zu allen gültigen sowie den abgeschafften Umlagen (EEG-Umlage und Umlagen für abschaltbare Lasten). Natürlich finden Sie dort auch Tipps zum Sparen.

Stromsteuer

Der Anteil der Stromsteuer am Strompreis beträgt 2,050 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert ist seit 2003 stabil.

 


Aktuelle Information: Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Reduzierung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz stellen. Die Stromsteuer sinkt dann von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf 0,50 Euro pro Megawattstunde.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Stromsteuer.

Weitere Möglichkeiten der Stromsteuerentlastung finden Sie in unserem Artikel zur Stromsteuererstattung.


Die Stromsteuer wird zunächst jedem Stromverbraucher in Rechnung gestellt und anschließend als direkte Steuer vom Energieversorger erhoben und an das Hauptzollamt abgeführt.

Das Stromsteuergesetz sieht insbesondere für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Betreibern des Bahnschienenverkehrs und Unternehmen der Waren- und Güterproduktion finanzielle Erleichterungen vor. Einen Überblick über Ausnahmeregelungen und Erstattungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Artikel zur Stromsteuererstattung.

Entwicklung der Stromsteuer

Umsatzsteuer

Der Strompreis unterliegt der Umsatzsteuer, da elektrische Energie als Warenlieferung gilt. Während die Umsatzsteuer bei privaten Haushalte 2024 19 % des Strompreises ausmacht, können Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Aus diesem Grund wird die Umsatzsteuer hier nicht weiter berücksichtigt.

Welchen Einfluss hatte die Energiepreiskrise auf die Strompreis-Zusammensetzung?

Vor der Energiepreiskrise 2022 waren die Anteile im langfristigen Mittel relativ konstant. Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte machten rund drei Viertel des Strompreises aus. Der reine Energiepreis sowie die Marge des Energieversorgungsunternehmens (EVU) machten etwa ein Viertel aus.

Strompreis Zusammensetzung

Mit der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise im Jahr 2022 hat sich die Strompreiszusammensetzung verändert. Die Kosten für die Strombeschaffung sind für die Energieversorgungsunternehmen zwischenzeitlich extrem angestiegen, sodass sich der Anteil von Beschaffung, Vertrieb und Marge vervielfacht hat; von etwa 27 % vor der Krise zu 42,5 % in 2024.

Die Energiepreiskrise führte zu einer deutlichen Streuung der reinen Energiepreise. Wo sich früher die Strompreise in einem relativ engen Band aus wenigen ct/kWh bewegten, so ist die Streuung heute enorm: Wer sich vor der Energiepreiskrise einen langfristigen Energieliefervertrag sicherte, bezahlt aktuell weiterhin einen Strompreis vor Krisenniveau.

Wer in der heißen Phase der Energiepreiskrise einen neuen Liefervertrag abschließen musste, der ist von einem Strompreis betroffen, der ein Vielfaches des Vorkrisenniveaus beträgt. Je größer diese Streuung ist, desto weniger lässt sich die Zusammensetzung des Strompreises pauschal in Prozentwerten darstellen.

Beispielrechnung

Am besten lässt sich dies an einem Beispiel verdeutlichen: Ein mittelgroßer Gasthof mit 20 Zimmern, Restaurant und kleinem Wellnessbereich hat einen Jahresverbrauch von ca. 110.000 kWh/Jahr. Für eine realistische Berücksichtigung der Netzentgelte und der Konzessionsabgabe nehmen wir an, dass sich der Gasthof in Stuttgart befindet.

Prozentualer Anteil der Bestandteile des Strompreises bei unterschiedlichen Energiepreisen

Je nach reinem Energiepreis (d. h. Strombeschaffung und -vertrieb) variiert der prozentuale Anteil an der Zusammensetzung des Strompreises erheblich: Der Anteil schwankt zwischen 20 % und 60 % und mehr.

Die tatsächliche prozentuale Aufteilung der Strompreiszusammensetzung hängt also wesentlich von der Marktsituation zum Zeitpunkt der Beschaffung und damit vom reinen Energiepreis ab, den der Betrieb abgeschlossen hat. Je höher der Anteil der Beschaffungskosten am Strompreis ist, desto stärker wirkt sich eine Mengenbündelung beim Stromeinkauf aus.

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Wie hat sich der Strompreis für Gewerbe in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Der Strompreis für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh ist in den letzten 10 Jahren um 9,34 ct/kWh gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist er jedoch um 2,95 ct/kWh gefallen.

Entwicklung Gewerbestrompreis

Von 2014 bis Ende 2021 unterlag der Strompreis nur geringen Schwankungen mit steigender Tendenz. Erst im Jahr 2022 steigt der Preis sprunghaft an. Verivox weist für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh im Jahr 2022 einen Anstieg von 13,09 ct/kWh und einen Strompreis von 37,79 ct/kWh im Vergleich zum Vorjahr aus.

Hauptsächliche Ursache ist die Verteuerung fossiler Energieträger wie Kohle und Gas durch die geopolitischen Ereignisse im Jahr 2022.

Im gleichen Zeitraum wurden als Reaktion auf die Energiepreiskrise die gesetzlichen Umlagen und Abgaben auf Strom gesenkt. Dies zeigt, dass der Einfluss des reinen Energiepreises auf die gesamten Energiekosten zugenommen hat.

Momentan lässt sich eine Seitwärtsbewegung der Preiskurve erkennen. Im Rahmen eines Entlastungsmodells hatte die Bundesregierung eine Strompreisbremse festgelegt, die aber zum 31.12.2023 ausgelaufen ist.

Strompreisvergleich in Europa: Privathaushalte und Gewerbe

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Strompreisen für Privathaushalte im ersten Halbjahr 2023 an vierter Stelle, während die Strompreise für Unternehmen fast dem europäischen Durchschnitt entsprechen (Quelle: Destatis):

  • Privathaushalte: Im ersten Halbjahr 2023 sind die Strompreise für Privathaushalte nur in Rumänien (0,42 €/kWh), Belgien (0,44 €/kWh) und den Niederlanden (0,48 €/kWh) höher als in Deutschland (0,41 €/ kWh). Der europäische Durchschnitt lag in diesem Zeitraum bei 0,29 €/kWh. Die günstigsten Strompreise bieten Bulgarien, Ungarn und Malta.

  • Gewerbe: Deutschland liegt im gleichen Zeitraum mit 0,22 €/kWh auf Platz 14 und damit nur drei Plätze über dem durchschnittlichen Strompreis von 0,21 €/kWh. Am günstigsten ist Strom für Unternehmen und Institutionen in Finnland (0,10 €/kWh), Portugal und Schweden. Am höchsten sind die Strompreise in Rumänien (0,33 €/kWh), Ungarn und Kroatien.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Wie setzt sich der aktuelle Strompreis zusammen?

    Der Strompreis setzt sich für private Haushalte und Unternehmen aus den gleichen drei Komponenten zusammen: dem reinen Energiepreis zuzüglich Vertriebskosten und Marge des Stromversorgers, dem Netzentgelt für den Stromtransport, dem Messentgelt für die Messstelle sowie den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Steuern. Die genaue Zusammensetzung und der finale Strompreis sind jedoch abhängig vom Jahresverbrauch und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

  • Können Unternehmen Einfluss auf ihren Strompreis nehmen?

    Ja! Einsparpotenziale liegen zum einen in der Strombeschaffung. Ein Anbieterwechsel und ggf. der Beitritt zu einer Energie-Einkaufsgemeinschaft können den Strompreis senken. Die Vorteile solch einer Gemeinschaft liegen in der Mengenbündelung sowie im spezifischen Know-how des Energiemarktes; denn die Kenntnis des idealen Einkaufszeitpunktes führt zu zusätzlichen Einsparpotenzialen.

    Zum anderen bieten die Messentgelte einen Hebel zur Preissenkung. Durch eine geschickte Wahl des Messstellenbetreibers können langfristige Preisgarantien erreicht werden.

  • Welche Faktoren beeinflussen den Strompreis?

    Der Strompreis wird von Faktoren wie energiepolitischen Entscheidungen, Rohstoffpreisen für Strom und Gas, Wetter und Klima sowie Netzentgelten und Margen der Stromversorger beeinflusst. Die Kategorisierung der Faktoren ergibt vier Einflussbereiche: politische Faktoren, geopolitische Faktoren, klimatische Faktoren und wirtschaftliche Faktoren.

  • Welche Anteile des Strompreises sind staatlich geregelt?

    Die staatlich geregelten Anteile des Strompreises in Deutschland umfassen verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen sowie das Netzentgelt. Zu den aktuellen Abgaben und Umlagen gehören: die Konzessionsabgaben, die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage.