24-Stunden-Lieferantenwechsel: Was sich ab Juni 2025 für Sie ändert
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung im Energiemarkt: Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel tritt in Kraft. Damit soll der Anbieterwechsel für Stromverbraucher schneller und einfacher werden. Wir erklären, was dahintersteckt – und was Sie jetzt beachten müssen.
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Künftig muss ein Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden technisch vollzogen werden. Bisher dauerte dieser Prozess mehrere Tage – künftig geht es deutlich schneller. Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wettbewerb unter den Anbietern zu fördern und Verbraucher mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Wichtig zu wissen: Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt. Die schnellere Bearbeitung betrifft ausschließlich den technischen Wechselprozess.
Was müssen Sie bei An- und Abmeldungen beachten?
Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet:
Anmeldungen für neue Wohnungen oder Lieferstellen müssen vor dem gewünschten Startdatum erfolgen.
Abmeldungen müssen ebenfalls vorab eingereicht werden – zum Beispiel im Falle eines Umzugs.
Unser Tipp: Melden Sie sich spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei Ihrem Stromversorger, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und unnötige Verzögerungen.
Was ändert sich bei einem Umzug?
Wenn Sie umziehen, denken Sie bitte rechtzeitig an die An- und Abmeldung Ihres Stromvertrags. Nach dem neuen Gesetz ist eine rückwirkende Bearbeitung nicht mehr möglich. Wird die Anmeldung zu spät übermittelt, kann sich der Starttermin Ihres neuen Vertrags nach hinten verschieben – das kann im schlimmsten Fall teuer werden und Mehraufwand verursachen.
Welche Angaben brauchen wir von Ihnen?
Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir:
Ihre MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) – diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Alternativ: Ihre Zählernummer, falls Ihnen die MaLo-ID nicht vorliegt.
Sollten Sie die MaLo-ID nicht kennen, fragen wir diese gerne für Sie beim Netzbetreiber an. Je mehr Informationen Sie uns frühzeitig geben, desto schneller kann der Wechsel erfolgen.