Gericht stoppt Smart-Meter-Rollout vorläufig per Eilbeschluss

Unsicherheit am Markt aber sicher mit wattline!

Weil die zuständige Behörde bei der Zulassung von Smart Metern die gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend erfüllt hat, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, den vor gut einem Jahr gestarteten Rollout der intelligenten Messysteme vorerst zu stoppen.

Das Urteil im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus! Das Oberverwaltungsgericht hat für den einen Kläger, ein Aachener Messstellenanbieter, die Markterklärung des BSI, die den Start des Pflichteinbaus intelligenter Messsysteme fordert, aufgehoben. Ein weiteres Eilverfahren von weiteren etwa 50 Messstellenbetreibern – insbesondere Stadtwerken – ist ebenfalls so entschieden worden.

Anwälte spekulieren derweil über die Reichweite der möglichen Auswirkungen aus dem Urteil. Die Konsequenzen sind derzeit noch nicht absehbar, führen aber jetzt schon zu Unsicherheit bei den Verbrauchern und allen anderen Marktteilnehmern.

Da wattline seit jeher auf moderne konventionelle Messtechnik setzt, die seit vielen Jahren am Markt etabliert und damit ausgereift ist, brauchen sich wattline Kunden keine Sorgen zu machen und können das Gerichtsverfahren sowie die Debatte über die wenig funktionalen intelligenten Messsysteme entspannt verfolgen. „Intelligente Messsysteme bieten aktuell keinen wesentlichen Mehrwert für unsere Kunden, weil Sie noch nicht alle notwendigen Funktionen bieten und dadurch ihr volles Potenzial nicht ausschöpfen können.“ berichtet Manuel Frohnholzer, Leitung Messstellenbetrieb bei wattline und führt fort: „Mit unserem digitalen Messstellenbetrieb profitieren unsere Kunden jetzt schon von digitalisierten Energiedaten und von mehr Datentransparenz sowie einer Preisgarantie über die gesamte Erstvertragslaufzeit. So sind unsere Kunden ganze acht Jahre für das Digitalisierungsgesetz gerüstet und haben keine Messpreiserhöhungen! Weiterhin nutzen wir als wettbewerblicher Messstellenbetreiber flexibel die jeweils beste, am Markt verfügbare Ausstattung für unsere Messgeräte und können uns somit individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden einstellen, ohne an die starren und begrenzenden Vorgaben des Rollouts gebunden zu sein. Zusätzlich können die Verbräuche und Einspeisemengen im wattline Energiedatenportal jederzeit eingesehen und detailliert ausgewertet werden. Das ermöglicht das Ableiten von Einsparpotenzialen sowie das Sichtbarmachen von Sparerfolgen.“

Nutzen Sie die Chance, in unsicheren Zeiten, mit wattline auf der sicheren Seite zu stehen! Mehr Informationen zu den Vorteilen des digitalen Messstellenbetriebs finden Sie hier.

06.04.2021
Messstellenbetrieb