Welche Vertrags­laufzeit für Strom ist für Unternehmen sinnvoll?

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 17. September 2024

Die optimale Vertragslaufzeit für Strom zu bestimmen, kann eine Herausforderung sein, da die Entscheidung von verschiedenen, individuell festzulegenden Kriterien abhängt. Möchten Sie langfristige Planungs- und Budgetsicherheit oder bevorzugen Sie eine flexible Anpassung an die Marktsituation? Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, stellen wir Ihnen in diesem Artikel die verschiedenen Vertragslaufzeiten sowie deren Vor- und Nachteile vor.

Kurz und knapp

Unternehmen können zwischen verschiedenen Laufzeiten für ihre Stromverträge wählen. Üblich sind 12, 24 und 36 Monate, es sind aber auch längere Verträge möglich.

Langfristige Verträge garantieren Preisstabilität, sind aber weniger flexibel. Kurze Vertragslaufzeiten ermöglichen mehr Flexibilität, sind aber aufwändiger zu verwalten.

wattline analysiert kontinuierlich den Markt sowie die geopolitische und wirtschaftliche Lage, um die optimale Vertragslaufzeit und den idealen Einkaufszeitpunkt zu bestimmen.

Vertrags­laufzeit für Strom – was ist das?

Die Vertragslaufzeit bei Stromverträgen beschreibt den Zeitraum, für den der Vertrag zwischen Kunde und Energieversorger fest vereinbart ist. Erst seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 können Unternehmen und Privatpersonen ihren Stromversorger frei wählen. Zuvor war die Versorgung fest an regionale Anbieter gebunden.

Die Vertragslaufzeit ist je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich. Sie legt fest, wie lange die Konditionen und der Preis unverändert bleiben. Üblich sind Laufzeiten zwischen 12 und 24 Monaten. Es können aber durchaus auch längere Laufzeiten beschlossen werden, was je nach Marktsituation sinnvoll sein kann. Vor allem für Unternehmen gibt es aber auch kürzere oder längere Laufzeiten und neben dieser Vollversorgung viele weitere Möglichkeiten der Energiebeschaffung.

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Welche Laufzeit für den Stromvertrag ist die Beste?

Die Mindestlaufzeit eines Stromvertrages beträgt in vielen Fällen 12 oder 24 Monate. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag im Regelfall erst nach Ablauf dieser Zeit kündigen und sich einen neuen Stromlieferanten suchen können. Beide Laufzeiten bieten Abnehmern Vor- und Nachteile (siehe Grafik):

Die Vertragslaufzeiten unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen privaten Haushalten und Unternehmen. Während die Laufzeit von Stromverträgen für Privatkunden maximal zwei Jahre betragen darf (§ 309 Abs. 9a BGB), sind für Unternehmen flexiblere und maßgeschneiderte Lösungen für den Stromeinkauf möglich.

Wie sich kürzere oder längere Vertragslaufzeiten bei Strom auswirken, stellen wir Ihnen nun vor:

Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto …

  • flexibler kann auf den Markt reagiert werden.

  • geringer ist das Risiko, einen Vertrag zu einem ungünstigen und damit teuren Zeitpunkt abzuschließen.

  • größer ist der Aufwand, Anbieter zu vergleichen und neue Verträge abzuschließen.

  • … größer ist das Risiko, in eine teure Vertragsverlängerung zu rutschen.


Wann sind Verträge mit kürzerer Laufzeiten sinnvoll?

Verträge mit kürzeren Laufzeiten eignen sich besonders in Phasen sinkender Energiepreise. Sie bieten die Möglichkeit, flexibel auf Marktveränderungen zu reagieren und bei Bedarf schnell neue, günstigere Verträge abzuschließen. Sie sind auch ideal, um eine Übergangszeit zu überbrücken, bis ein langfristig günstigerer Energieliefervertrag in Kraft tritt.


Je länger die Laufzeit, desto …

  • … höher ist die Budget- und Planungssicherheit, da die Energiekosten über einen bestimmten Zeitraum fixiert sind.

  • langsamer kann auf den Markt reagiert werden.

  • geringer ist der Aufwand, Anbieter zu vergleichen und neue Verträge abzuschließen.

  • größer ist das Risiko, einen Vertrag zu einem ungünstigen und damit teuren Zeitpunkt abzuschließen.


Wann sind Verträge mit längeren Laufzeiten sinnvoll?

Verträge mit längerer Laufzeit eignen sich besonders in Zeiten steigender Energiepreise. Sie bieten die Möglichkeit, frühzeitig stabile Preise zu sichern und sich vor zukünftigen Preiserhöhungen zu schützen. Auch in Phasen großer Unsicherheit am Energiemarkt schaffen solche Verträge Planungssicherheit und minimieren das Risiko unerwarteter Preisschwankungen.


Mit wattline die ideale Laufzeit für Ihren Stromvertrag finden

Die Wahl der richtigen Vertragslaufzeit ist oft kompliziert und erfordert eine sorgfältige Analyse des Energiemarktes sowie Zeit, um den passenden Anbieter zu finden. Wir übernehmen diesen Prozess für Sie – von der Auswahl des Anbieters bis zur Bestimmung des idealen Einkaufszeitpunktes und der optimalen Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende wird der Prozess automatisch wiederholt, sodass immer der beste Vertrag mit der optimalen Laufzeit abgeschlossen wird.

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Warum sind die Vertrags­konditionen bei längeren Laufzeiten meist besser?

Längere Vertragslaufzeiten bieten den Energieversorgern mehr Planungssicherheit, da sie für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Strommenge einkaufen, die der Verbraucher abnehmen muss. Wird diese Menge nicht abgenommen, kann es zu Verlusten für den Versorger kommen, da Strom nicht oder nur schwer speicherbar ist.

Um sich gegen diese Risiken abzusichern, bieten die Versorger oft bessere Konditionen bei längeren Laufzeiten an, da sie so ihre Kosten besser kalkulieren und Verluste minimieren können. Verbraucher können so von …

  • … niedrigeren Arbeitspreisen,

  • … reduzierten Grundgebühren,

  • … Rabatten auf Abschlagszahlungen und

  • … höheren Neukundenboni profitieren.

Längere Laufzeiten lohnen sich vor allem in Zeiten steigender Energiekosten und geben Unternehmen langfristige Planungs- und Budgetsicherheit.

Was ist die Grund­versorgung bei Strom und welche Vertrags­laufzeit hat sie?

Für Privatkunden gilt: Die Grundversorgung garantiert jedem Haushalt in Deutschland eine lückenlose Stromversorgung und kann fristlos durch einen selbst gewählten Tarif ersetzt werden.

Die Grundversorgung wird auch als Ersatzversorgung bezeichnet und ist in der Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) geregelt – sie besteht auch ohne besonderen Vertrag mit einem Anbieter.

Die Versorgung beginnt automatisch, sobald Sie z. B. in eine neue Wohnung einziehen und Strom verbrauchen. Grundversorger ist in der Regel das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Die Vertragslaufzeit im Grundversorgungsvertrag ist sehr flexibel. Es gibt keine feste Laufzeit und Sie können den Vertrag jederzeit durch einen selbst gewählten Tarif ersetzen. Diese Flexibilität hat allerdings ihren Preis, denn die Tarife in der Grundversorgung sind in der Regel höher als in Sonderverträgen.

Die Grundversorgung gilt für maximal drei Monate. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig nach einem passenden Angebot umzusehen, um Kosten zu sparen. Solche Verträge sind besonders sinnvoll, um eine lückenlose Energieversorgung zu gewährleisten, z. B. auch nach einer Kündigung durch den Energieversorger.

Achtung! Grundversorgung gilt nur für Privat- und kleine Gewerbekunden

Der örtliche Grundversorger ist nur zur Ersatzversorgung von Privat- und kleinen Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh verpflichtet. Für Unternehmen mit einem höheren Bedarf oder für Kunden im Mittelspannungsbereich besteht kein Anspruch auf Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung.

Ist die automatische Verlängerung von Strom­verträgen rechtens?

Für Privatkunden gilt: Ja, eine automatische Verlängerung von Stromverträgen um 12 Monate ist zulässig, aber nur, wenn nach der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden kann.

Ab dem 1. März 2022 gelten neue Regelungen, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei automatisch verlängerten Stromverträgen stärken. Bei Verträgen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, ist eine automatische Verlängerung um bis zu 12 Monate nur dann zulässig, wenn nach der Erstlaufzeit eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat möglich ist. Dies gibt den Verbrauchern die Flexibilität, den Vertrag nach der Verlängerung kurzfristig zu beenden.

Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung, die eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr vorsieht, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Auch hier kann eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vereinbart werden.

Für Unternehmen gelten die im Energieliefervertrag vereinbarten Konditionen. Insbesondere für Kunden mit einem individuellen Liefervertrag wird in der Regel rechtzeitig ein Folgevertrag vereinbart.

Zwei Personen besprechen einen Stromvertrag

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Kurz gesagt: Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromversorger während der Vertragslaufzeit die Preise erhöht oder andere essenzielle Vertragsbedingungen ändert.

Nach § 41 Abs. 5 EnWG können Sie den Vertrag dann sofort zum Zeitpunkt der Änderung kündigen, ohne die üblichen Kündigungsfristen einhalten zu müssen. ACHTUNG! Dieses Recht gilt jedoch nicht, wenn die Preisanpassung auf gesetzlichen Änderungen wie Steuern, Abgaben oder Umlagen beruht.

Ihr Energielieferant ist verpflichtet, Sie rechtzeitig und in verständlicher Form über geplante Änderungen der Vertragsbedingungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und Ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Diese Information muss Ihnen vor dem Stichtag der Änderung, zum Beispiel vor dem Termin der Jahresabrechnung, zugehen.

Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, muss die Kündigung vor dem Zeitpunkt der Vertragsänderung beim Anbieter eingehen. Es ist wichtig, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt, da die Bearbeitung und der Wechsel zu einem neuen Anbieter einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wie kann ich meinen Stromvertrag vorzeitig kündigen?

Kurz gesagt: Sie können Ihren Stromvertrag nur dann vorzeitig kündigen, wenn Ihr Stromversorger die vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr wie bisher erbringen kann.

Eine vorzeitige Kündigung Ihres Stromvertrages ist nur in wenigen besonderen Fällen möglich. Zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Standort nicht mehr erfüllen kann, oder z. B. bei einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit. In diesen Situationen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfristen genau einhalten und Ihre Kündigung rechtzeitig beim Anbieter eintrifft. Denken Sie auch daran, genügend Zeit für den Wechselprozess einzuplanen, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung zu gewährleisten.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Welche Vertragslaufzeit für Strom ist die beste?

    Die richtige Vertragslaufzeit hängt von Ihren zeitlichen und personellen Ressourcen, Ihren Bedürfnissen und der Entwicklung der Strombörse ab:

    • Verträge unter 12 Monaten bieten maximale Flexibilität, sind aber oft teurer und deutlich aufwändiger.

    • 12-Monatsverträge bieten häufig Flexibilität und jährliche Neukundenboni.

    • 24-Monatsverträge bieten mehr Planungssicherheit, aber weniger Flexibilität.

    • Verträge über 36 Monate und mehr bieten Stabilität und oft die besten Konditionen, aber weniger Spielraum bei Marktveränderungen.

    Zur Bestimmung der optimalen Laufzeit ist daher eine umfassende Kenntnis des Energiemarktes erforderlich. So sind bei langfristig sinkenden Preisen tendenziell kürzere Laufzeiten zu empfehlen. Bei steigenden Prognosen oder in Zeiten großer Unsicherheit lohnt es sich, Verträge mit längeren Laufzeiten abzuschließen, um das Risiko zu reduzieren und sich gegen plötzliche Preissprünge abzusichern.

  • Welche Kündigungsfrist bei einem Stromvertrag nach Mindestvertragslaufzeit?

    Für Privatkunden gilt: Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist für Stromverträge in der Regel maximal vier Wochen. Diese Regelung gilt für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Bei automatischen Vertragsverlängerungen darf die Kündigungsfrist ebenfalls maximal einen Monat betragen, um längere Bindungen zu vermeiden. Für Unternehmen gelten die im Energieliefervertrag vereinbarten Konditionen.

  • Sind Stromverträge jetzt monatlich kündbar?

    Für Privatkunden gilt: Nein, Stromverträge können während der Mindestlaufzeit normalerweise nicht monatlich gekündigt werden. Seit dem 1. März 2022 können Verträge jedoch mit einer Frist von maximal einem Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Für Unternehmen gelten die im Energieliefervertrag vereinbarten Konditionen.

  • Kann ich meinen Stromvertrag kündigen, wenn ich umziehe?

    Ja, Sie können Ihren Stromvertrag bei einem Umzug kündigen, wenn Ihr Anbieter Ihre neue Adresse nicht wie vertraglich vereinbart beliefern kann. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen und der Anbieter die neue Adresse beliefern kann, müssen Sie den Vertrag meist weiterführen. Bei einem Umzug ins Ausland haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie den Umzug nachweisen können.

  • Wie bestimmt wattline die optimale Vertragslaufzeit für Strom?

    wattline ermittelt die optimale Vertragslaufzeit durch kontinuierliche Marktanalysen. Analysten beobachten die Entwicklungen an den Energiebörsen sowie die geopolitische und wirtschaftliche Lage. Bei erwarteten Preissteigerungen werden langfristige Verträge abgeschlossen, um Preisstabilität zu gewährleisten. Bei sinkenden Preisen hingegen wählt wattline kürzere Laufzeiten, um flexibel auf günstigere Marktbedingungen reagieren zu können. Dieser Prozess wird regelmäßig wiederholt, um stets die besten Konditionen zu sichern.


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