Stromsteuern für Unternehmen

Die Stromsteuer wird als Teil der Umlagen, Abgaben und Steuern auf dem Strompreis erhoben. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe zur Einführung, ihren Nutzen und Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Kurz und knapp

Die Stromsteuer ist eine harmonisierte indirekte Verbrauchssteuer auf Strom in Höhe von 2,05 ct/kWh. Seit 2004 ist dieser Steuersatz unverändert.

Ziel: Umweltschutz durch Strom sparen und den Einsatz erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung.

Verwendung der Einnahmen: Hauptsächlich für die Auszahlung der gesetzlichen Rente.

Die Stromsteuer wurde 1999 im Zuge des Gesetzes "Einstieg in die ökologische Steuerreform" mit dem Ziel eingeführt, Verbraucher zum Strom sparen zu bewegen und somit weniger Umweltbelastungen durch die Stromerzeugung zu generieren. Mit der Einführung wurden geltende EU-Richtlinien umgesetzt bzw. harmonisiert.

In der Klassifizierung der Steuern stellt die Stromsteuer eine Verbrauchssteuer dar, d. h. sie wird mengenabhängig erhoben, wenn Strom aus dem Stromversorgungsnetz entnommen wird.

Als indirekte Steuern fallen Stromsteuern zunächst beim Stromversorger an. Dieser wiederum rechnet sie in den Strompreis ein, um sie an den Verbraucher weiterzugeben. Für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind die Hauptzollämter (HZA) und damit der Bund zuständig.

Die Grundlage: Das Stromsteuergesetz (StromStG)

Das Stromsteuergesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, welches die Besteuerung von Strom regelt. Ziel des Gesetzes ist es, Anreize für einen sparsamen und effizienten Umgang mit Strom zu setzen sowie den Einsatz von umweltfreundlichen Energien zu fördern.

Es besteht eine enge Verknüpfung zwischen Stromsteuergesetz und anderen energierechtlichen Regelungen, wie beispielsweise dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Zusammen bilden diese Regelungen den rechtlichen Rahmen für den Energiemarkt in Deutschland.

Wie wird die Stromsteuer berechnet?

Die Stromsteuer zählt zu den Energiesteuern und ist daher eine Mengensteuer, d. h. sie wird auf Grundlage des verbrauchten Stromes berechnet. Vom Preis des Stromes und seiner allgemeinen Preisentwicklung ist sie unabhängig. Somit sinkt der Anteil der Stromsteuer am Strompreis inflationsbedingt im Zeitverlauf.

Wer muss die Stromsteuer bezahlen?

Grundsätzlich muss jeder Stromsteuern zahlen, der elektrischen Strom verbraucht. Ausnahmen bilden:

  • Stromerzeuger, welche ihren Strom selbst nutzen und deren Anlagen eine Leistung von maximal zwei Megawatt vorweisen und der Stromverbrauch in räumlicher Nähe zur Anlage erfolgt (z. B. eine Windkraftanlage für einen Milchviehbetrieb).

  • Stromverbraucher, welche ihren Strom aus einem Stromnetz beziehen, welche ausschließlich mit regenerativem Strom gespeist wird.

  • Wenn der genutzte Strom zum Betreiben für Nebenanlagen von stromerzeugenden Anlagen genutzt wird (z. B. für die Rührwerke einer Biogasanlage).

  • Strom, welcher an Bord von Flugzeugen und Schiffen für den Eigenbedarf produziert wird.

  • Strom zur temporären Stromversorgung mit Notstromaggregaten.

Weitere Sonderregelungen gelten für Stromverbraucher- und -erzeuger, welche den entnommenen Strom zur steuerbefreiten Verwendung nutzen. Dazu zählen:

  • die Inanspruchnahme zur Waren- und Güterproduktion

  • die Nutzung in der Land- oder Forstwirtschaft sowie

  • den Gebrauch im Schienenbahnverkehr

Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen für Unternehmen?

Im Stromsteuergesetz sind eine Reihe von Steuerbegünstigungen vorgesehen, welche in Form einer Steuerbefreiung, einer Steuerermäßigung oder einer nachträglichen Steuerentlastung gewährt werden.

Diese Steuerbegünstigungen ergeben sich u. a. aus den unmittelbaren Bestimmungen des Stromsteuergesetzes, aus dem Ziel des Gesetzgebers, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu fördern oder um die umweltpolitischen Ziele zu verwirklichen.

In der Regel profitieren Unternehmen von diesen Ausnahmen bzw. Ermäßigungen, wenn sie Betriebe der Land- bzw. Forstwirtschaft oder des Schienenbahnverkehrs oder Firmen des produzierenden Gewerbes sind. So ist für diese z. B. eine Entlastung auf 25 % des Regelsteuersatzes vorgesehen, wenn die jährliche Stromsteuerbelastung den Sockelbetrag von 1.000 € übersteigt. Weiter ist für diese Branchen bei der Entnahme von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie eine Steuerentlastung vorgesehen.

Für besonders energieintensive Prozesse wie z.B. in der Metallerzeugung, der Oberflächenveredelung und der Wärmebehandlung sowie chemische Verfahren oder Herstellung von Glaswaren, kann über einen sogenannten Spitzenausgleich bis zu 90 % der Stromsteuer wieder vergütet werden. Vorbedingungen sind z. B. dass der Strom nachweislich zum Regelsteuersatz von 2,05 ct/kWh versteuert wurde sowie eine besonders Hohe steuerliche Belastung auftritt. Die hierfür geltenden Vorbedingungen sind im Einzelfall genau zu prüfen.

Berechnen Sie hier die Energie- und Stromsteuererstattung für Unternehmen

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Historische Entwicklung der Stromsteuer

Der Regelsteuersatz wurde seit seiner Einführung im Jahr 2000 mehrmals angepasst. Aktuell beträgt er 2,05 ct/kWh. Dieser Wert ist seit 2004 konstant.

Entwicklung Stromsteuer

Wie werden die Einnahmen aus der Stromsteuer verwendet?

Die Einnahmen fließen über das Hauptzollamt in vollem Umfang in den Bundeshaushalt. Jährlich fließen so etwa 7 Milliarden Euro in den Haushalt. Es besteht keine formelle Zweckbindung für die Gelder aus der Stromsteuer, daher werden sie zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben genutzt. Zu etwa 90 % kommt die Stromsteuer den Rentenkassen zu Gute.

Einfluss der Stromsteuer auf den Verbrauch von Elektrizität und die Umwelt

Die positiven Einflüsse der Stromsteuer sind bei einer oberflächlichen Betrachtung schwer bzw. nicht zu erkennen.

Fest steht, dass durch die Einführung der Stromsteuer die Anteile zur Abgabe an die Rentenversicherung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gesenkt werden konnten. Eine Reduktion des Stromverbrauches ist aber nicht erkennbar.

Häufige Fragen

  • Wann fällt die Stromsteuer an?

    In dem Moment, in welchem Strom zum Verbrauch aus dem Stromnetz entnommen wird, fällt die Stromsteuer an. Steuerschuldner ist in der Regel der Energieversorger. Dieser reicht die wirtschaftliche Last an den Stromverbraucher weiter.

  • Wer muss die Stromsteuer bezahlen?

    Die Stromsteuer ist vom Stromverbraucher zu bezahlen.

  • Wer kann Stromsteuerentlastung beantragen?

    Das StromStG sieht für Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Betreibern des Schienenbahnverkehrs und Firmen des produzierenden Gewerbes Steuerentlastungen vor, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Neben dem Zweck des Geschäftsbetriebes sind dies ein im Unternehmen etabliertes Energiemanagementsystem (EMS).

    Die Stromsteuerentlastung wird in Form von Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen sowie nachträglichen Steuererstattungen gewährt.

    Berechnen Sie hier die Energie- und Stromsteuererstattung für Unternehmen

  • Welche Steuern gehören zur Energiesteuer?

    Setzt man den Begriff "Energiesteuer" mit dem Begriff "Ökosteuer" gleich, so umfasst er alle steuerlichen Maßnahmen, welche aus dem “Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform” hervorgingen.

    Dazu zählen:

    • die Stromsteuer

    • die Mineralölsteuer

    • die Brennelementesteuer (2011 bis 2016)

    Betrachtet man die Energiesteuer so wie es der Bundeshaushalt tut, als reine Energiesteuer, so fasst sie die Verbrauchsteuern zusammen auf

    • Benzin

    • Diesel (Gasöle)

    • schwere Heizöle

    • leichte Heizöle

    • Flüssiggase

    • Erdgas

  • Warum gibt es die Stromsteuer?

    Die Stromsteuer hat den Umweltschutz zum Ziel.

    Unterstützt werden soll dieses Ziel durch Einsparungen von Strom, da es Zusammenhänge zwischen Stromerzeugung und Umweltschäden sowie Strompreis und Stromverbrauch gibt.

    Demzufolge sollte ein durch Steuern erhöhter Strompreis zu einem geringeren Stromverbrauch führen, was eine geringere Stromproduktion und letztendlich Umweltschutz bewirkt.

    Einnahmen sollten für die Finanzierung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen dienen und zugleich die Weiterentwicklung des deutschen Strommarktes unterstützen.

  • Wie hoch ist die aktuelle Stromsteuer?

    Der aktuelle Steuersatz der Stromsteuer liegt bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

  • Was ist die Stromsteuer?

    Die Stromsteuer ist eine indirekte harmonisierte Steuer, welche auf den Verbrauch von elektrischer Energie erhoben wird.

  • Wann wurde die Stromsteuer eingeführt?

    Die Stromsteuer wurde 1999 im Zuge des "Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Deutschland eingeführt.