Strompreis Zusammensetzung

Im Grunde ist die Zusammensetzung des Strompreises für Privat- und Gewerbekunden gleich. Die drei wesentlichen Komponenten des Strompreises sind der reine Energiepreis, Netzentgelte sowie Steuern, Umlagen und Abgaben. Bis zur Energiepreiskrise 2022 war der prozentuale Anteil der Komponenten relativ konstant. Dies hat sich verändert und dem reinen Energiepreis deutlich mehr Gewicht in der Zusammensetzung des Strompreises verschafft.

Kurz und knapp

Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem reinen Energiepreis, der Marge des Energieversorgers, Netz- und Messentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Umlagen und Abgaben.

Die Energiepreiskrise 2022 hat die langjährige Faustregel verändert: 25 % Energiepreis, 25 % Netzengelte, 50 % Steuern, Umlagen und Abgaben gilt nicht mehr.

Das Gewicht des reinen Energiepreises hat zugenommen. Umso größer ist damit auch die Wirkung von Bündelung von Energiemengen zum idealen Zeitpunkt bei der Energiebeschaffung geworden.

Überblick Strom­preis Zusam­men­setzung

Vor der Energiepreiskrise 2022 waren die Anteile im langfristigen Mittel relativ konstant. Umlagen, Abgaben und Netzentgelte machten rund drei Viertel des Strompreises aus. Der reine Energiepreis sowie die Marge des Energieversorgungsunternehmens (EVU) machten etwa einen Viertel aus.

Durchschnittliche Strompreiszusammensetzung  vor der Energiepreiskrise

Mit der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstandenen Energiekrise in 2022 veränderte sich die Strompreiszusammensetzung. Die Kosten für die Strombeschaffung sind für die Energieversorgungsunternehmen zwischenzeitlich extrem angestiegen, sodass sich der Anteil von Beschaffung, Vertrieb und Marge vervielfacht hat. Das Vergleichsportal Verivox weist diesen Anteil für Gewerbekunden mit 10.000 kWh Jahresbedarf für 2023 mit über 65 % als größten Anteil aus.

Zusammensetzung Gewerbestrompreis 2023

Die Energiepreiskrise führte zu einer deutlichen Streuung der reinen Energiepreise. Wo sich früher die Strompreise in einem relativ kleinen Band aus wenigen ct/kWh bewegten, so ist die Streuung mittlerweile enorm: wer sich vor der Energiepreiskrise einen langfristigen Energieliefervertrag sicherte, bezahlt aktuell weiterhin einen Strompreis vor Krisenniveau. Wer während der heißen Phase der Energiepreiskrise einen neuen Liefervertrag abschließen musste, der ist von einem Strompreis betroffen, der ein Vielfaches des Vorkrisenniveaus beträgt. Je größer diese Streuung ist, umso weniger pauschal kann die Strompreiszusammensetzung in Prozentwerten dargestellt werden.

Beispielrechnung

Am besten lässt sich das anhand eines Beispiels aufzeigen: ein mittelständischer Gasthof mit 20 Zimmern, Restaurant und kleinem Spa-Bereich hat einen Jahresverbrauch von rund 110.000 kWh/Jahr. Für die realistische Berücksichtigung der Netzentgelte sowie der Konzessionsabgabe nehmen wir an, der Gasthof befindet sich in Stuttgart.

Je nach reinem Energiepreis (d. h. Strombeschaffung und Vertrieb) verändert sich der prozentuale Anteil an der Zusammensetzung des Strompreises deutlich: der Anteil schwankt zwischen 20 % und 60 % und mehr.

Wie hoch also die tatsächliche prozentuale Aufteilung der Strompreiszusammensetzung ist, hängt also wesentlich davon ab, wie die Marktlage zum Zeitpunkt der Beschaffung war und infolgedessen welchen reinen Energiepreis der Gasthof abgeschlossen hat. Je höher der Anteil der Beschaffungskosten am Strompreis ist, umso effektvoller wirkt sich eine Mengenbündelung beim Stromeinkauf aus.

Prozentualer Anteil der Bestandteile des Strompreises bei unterschiedlichen Energiepreisen

Bestandteile des Strompreises

Energiepreis

Ihr Energieversorgungsunternehmen ist nicht unbedingt der Energieerzeuger – nur ca. 60 % der Versorger sind gleichzeitig auch Energieerzeuger. Die Energiemenge, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen, muss also von Ihrem Energieversorger häufig beschafft werden. Der reine Energiepreis wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt, wie z. B. Wetter, Brennstoffmärkten, Angebot, Nachfrage, weltpolitischen Faktoren.

Wie bei anderen Produkten auch, schlägt der Energieversorger auf den reinen Energiepreis Kosten für Marketing und Vertrieb, und falls er nicht der Stromerzeuger ist, Kosten für die Beschaffung auf. Daraus ergibt sich der Energiepreis.

Umlagen und Abgaben

Umlagen und Abgaben sind ein fester Bestandteil des Strompreises. Sie werden je verbrauchter Kilowattstunde berechnet und summieren sich im Jahr 2023 auf 3,415 ct/kWh. Allerdings gilt dieser Wert nur für Abnahmestellen mit einer jährlichen Stromabnahme von bis zu 1 GWh.

Anders als reine Energiekosten und Vertriebskosten werden sie nicht durch Stromproduzenten und Verkäufer festgelegt, sondern werden gesetzlich bestimmt.

In unserem Artikel Umlagen und Abgaben Strom in Deutschland finden Sie ausführliche Informationen zu allen gültigen Umlagen sowie den außer Kraft gesetzten Umlagen (EEG-Umlage und Umlagen für abschaltbare Lasten). Tipps für mögliche Einsparungen finden Sie dort selbstverständlich auch.

Steuern, Umlagen und Abgaben auf Strom

Stromsteuer

Die Stromsteuer hat einen Anteil von 2,050 Cent am Strompreis je Kilowattstunde. Dieser Wert ist seit 2004 stabil.

Zunächst wird die Stromsteuer jedem Stromverbraucher in Rechnung gestellt und in Form einer direkten Steuer vom Energieversorger eingenommen und anschließend an das Hauptzollamt weitergereicht.

Einen Überblick über Ausnahmeregelungen und Steuererstattungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Artikel Energie- und Stromsteuererstattung für Unternehmen berechnen. Besonders für Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Betreibern des Bahnschienenverkehrs und Unternehmen der Waren- und Güterproduktion sieht das Stromsteuergesetz finanzielle Erleichterungen vor.

Entwicklung Stromsteuer

Mehrwertsteuer

Der Strompreis wird mit der Mehrwertsteuer belegt, da elektrische Energie als Warenlieferung betrachtet wird. Unternehmer können die Mehrwertsteuer als Vorsteuer steuermindernd ansetzen. Deshalb beziehen wir die Mehrwertsteuer nicht weiter in unsere Betrachtungen mit ein.

Netzentgelte

Die Netzentgelte bzw. Nutzungsentgelte nehmen in der Aufgliederung des Strompreises etwa ein Viertel des gesamten Strompreises ein. Da sie von der Bundesnetzagentur und den Landesregierungen festgelegt werden, sind starke regionale Abweichungen möglich. Notwendig wurde diese Regulierung, um die Ausnutzung der Monopolstellung der Stromnetzbetreiber zu unterbinden.

Die Netzentgelte sind Kosten für den Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur zum Stromtransport. Hierunter sind die Kosten für Stromnetze der Hoch- und Höchstspannungen sowie Stromnetze für Mittel- und Niederspannung zu verstehen. Außerdem verbergen sich hier die Kosten für das Betreiben und Errichten von Umspann- und Transformationseinrichtungen.

Messung

Die Aufwendungen für den Messstellenbetrieb werden häufig über die Netzentgelte abgerechnet. Sie umfassen Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung Ihrer Messeinrichtungen zur Ermittlung des Energieverbrauchs und der genauen Kostenstellung.

Seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes im Jahr 2016 haben Energieverbraucher die freie Wahl beim Messstellenbetreiber. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie eine separate Rechnung für Ihren Messstellenbetrieb erhalten.

Entwicklung des Strompreises

Von 2014 bis Ende 2021 unterlag der Strompreis lediglich geringen Schwankungen mit einer steigenden Tendenz. Erst im Jahr 2022 stieg der Preis sprunghaft an. Verivox gibt für Gewerbe mit 10.000 kWh Jahresverbrauch einen Anstieg von 13,09 ct/kWh und einen Strompreis von 37,79 Cent je Kilowattstunde an. Hauptsächliche Ursache ist die Verteuerung fossiler Energieträger wie Kohle und Gas durch die geopolitischen Ereignisse im Jahr 2022.

Im gleichen Zeitraum wurden als Reaktion auf diese Energiepreiskrise die gesetzlichen Umlagen und Abgaben auf Strom reduziert. Das verdeutlich, dass der Einfluss des reinen Energiepreises auf die gesamten Energiekosten zugenommen hat.

Entwicklung Gewerbestrompreis

Momentan lässt sich eine Seitwärtsbewegung der Preiskurve erkennen. Im Rahmen eines Entlastungsmodells hat die Bundesregierung eine Strompreisbremse festgelegt. Somit soll verhindert werden, dass Unternehmen oder Produktionsstätten aufgrund der gestiegenen Energiekosten unwirtschaftlich werden.

Häufige Fragen

  • Wie setzt sich der aktuelle Strompreis zusammen?

    Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem reinen Energiepreis zzgl. der Vertriebskosten und der Marge des Stromversorgers, Netzentgelte für den Stromtransport, Messentgelte für die Messstelle sowie gesetzliche Umlagen und Abgaben und Steuern.

  • Kann man Einfluss auf den Strompreis nehmen?

    Für jeden Verbraucher bieten sich, abgesehen von Energie-Einsparungen, verschiedene Möglichkeiten, um den Strompreis zu senken.

    Zum einen liegt Sparpotenzial in der Strombeschaffung. Häufig erzielen ein Anbieterwechsel und gegebenenfalls der Beitritt in eine Energie-Einkaufsgemeinschaft preissenkende Effekte. Dies hat die Vorteile von der Mengenbündelung sowie im spezifischen Know-how des Energiemarkts: Kenntnis über den idealen Einkaufszeitpunkt ergibt zusätzliches Einsparpotenzial.

    Zum Anderen bieten die Messentgelte einen Hebel zur Preisreduktion. Mit einer geschickten Wahl des Messstellenbetreibers können Sie sich langfristige Preisgarantien sichern und so vor sprunghaften Preiserhöhungen schützen.

  • Welche Faktoren beeinflussen den Strompreis?

    Der Strompreis wird von Faktoren wie energiepolitischen Entscheidungen, Rohstoffpreisen für Strom und Gas, Netzentgelten und Margen der Stromversorger beeinflusst. Bei der Kategorisierung der Faktoren ergeben sich die drei Einflussbereiche: politische Faktoren, geopolitische Faktoren und wirtschaftliche Faktoren.