Stromvertrag kündigen: Das sollten Sie beachten
Kurz und knapp
Um günstigere Konditionen beim Stromvertrag zu erhalten, lohnt es sich vor allem für Unternehmen, regelmäßig verschiedene Stromanbieter zu vergleichen und den bisherigen Stromvertrag ggf. zu kündigen.
Wichtig ist dabei, dass Sie die in Ihrem Stromvertrag festgelegten Kündigungsfristen sowie die vorgegebene Form der Kündigung beachten. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Durch den Beitritt zu einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline profitieren KMU dauerhaft von günstigeren Strompreisen und einer unkomplizierten Abwicklung von Vertragswechseln.
Stromvertrag kündigen: So gehen Sie vor
Ihren Stromvertrag können Sie unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Fristen und in der vereinbarten Form (meist schriftlich) kündigen. Stromverträge mit Mindestlaufzeit werden typischerweise vier bis 12 Wochen vor Vertragsende gekündigt. Wird Ihr Unternehmen in der Grundversorgung beliefert, kann eine Kündigung jederzeit stattfinden.
Beachten Sie die geltenden Fristen
Wenn Ihr Unternehmen im Grundversorgungstarif beliefert wird, gilt eine sehr kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei individuellen Stromlieferverträgen (Sondertarifen) gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Für Gewerbekunden dürfen diese laut Gesetz maximal drei Monate betragen.
Sonderkündigungsrecht für Unternehmen
Unternehmen können unter bestimmten Umständen Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht in ihrem Stromvertrag machen. Wann dies der Fall ist und welche Fristen dabei zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht Strom: Was gilt für KMU?
Vergleichen Sie frühzeitig verschiedene Stromtarife
Noch bevor Sie Ihren alten Stromvertrag kündigen, sollten Sie sich einen Überblick über die aktuellen Preise und Konditionen anderer Stromanbieter verschaffen. Auch den Energiemarkt sollten Sie dabei ständig im Blick haben. Der ideale Zeitpunkt für einen Vertragsabschluss ist dann, wenn die Energie günstig ist und der neue Tarif den günstigen Preis für einen langen Zeitraum garantiert.

Das richtige Timing
Idealerweise kündigen Sie Ihren alten Stromvertrag, noch bevor Sie in eine möglicherweise teurere Vertragsverlängerung rutschen. Gleichzeitig sollte genau dann der Energiepreis am Markt möglichst günstig sein, damit Sie einen günstigen Folgevertrag abschließen können. Das richtige Timing und die ständige Beobachtung des Energiemarkts sind notwendig, um das ideale Verhältnis aus Vertragsdauer und dem Zeitpunkt für den neuen Vertragsabschluss zu ermitteln.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Stromanbieter wechseln
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Achten Sie auf die richtige Form für die Kündigung
Üblicherweise muss die Kündigung in Textform erfolgen – dabei sind sowohl Brief, E-Mail oder SMS möglich. In der Regel ist in Ihrem Stromvertrag festgelegt, in welcher Form die Kündigung erfolgen soll. Einige Stromanbieter bieten für Haushaltskunden oder Gewerbekunden mit einem geringen Stromverbrauch bis etwa 10. 000 kWh auch ein Formular zur Kündigung auf ihrer Website an.
Warum lohnt es sich, den Stromvertrag zu kündigen?
Gerade für Unternehmen, die seit vielen Jahren in der Grundversorgung sind, kann es sich lohnen, den Stromvertrag zu kündigen. Das gilt besonders, wenn sich bestimmte Rahmenbedingungen für das Unternehmen ändern oder sich auf dem Energiemarkt bessere Konditionen ergeben.
Bessere Strompreise
Viele Stromverträge haben eine Preisgarantie für 12 oder 24 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Stromanbieter die Preise anpassen. Ein rechtzeitiger Wechsel zu einem neuen Anbieter kann dann günstigere Konditionen bringen. Unternehmen, deren Vertragslaufzeit ausläuft, sollten daher vor Ablauf der Kündigungsfrist den Markt aktiv sondieren und Angebote vergleichen.

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Umstieg auf Ökostrom
Mit einem Wechsel zu Ökostrom können Unternehmen nicht nur ihre Nachhaltigkeitsbilanz verbessern, sondern gleichzeitig für eine positive Außenwirkung sorgen. Nach der Kündigung des alten Stromvertrags kann es sich also lohnen, auf einen Tarif mit 100 % Ökostrom zu wechseln.
Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag eine echte Einspeisung aus Wind-, Wasser- oder Solarkraft gewährleistet und nicht nur ein „Zertifikate-Mix“ ist.

Änderungen des Stromverbrauchs
Bei stark veränderter Verbrauchsstruktur (z. B. durch neue Maschinen, Standortverkleinerung, PV-Anlage etc.) passt der bisherige Tarif oft nicht mehr. Ein genau auf das Lastprofil des Unternehmens abgestimmter Tarif kann Kosten senken und die Versorgungssicherheit optimal gewährleisten.
Je nach Jahresverbrauch kann sich auch der Wechsel von einem Standard-Lastprofil (SLP) zu registrierender Leistungsmessung (RLM) oder umgekehrt lohnen.
Wechsel des Standorts
Beim Umzug in neue Produktions- oder Büroflächen muss oft ein neuer Liefervertrag abgeschlossen werden. Eine ordentliche Kündigung des Altvertrags stellt sicher, dass ...
... Sie keine Doppelbelieferung erhalten und damit doppelte Kosten tragen.
... Sie die für den neuen Standort optimalen Lastprofile und Netzebenen erhalten (Niederspannung vs. Mittelspannung).
... Vertragsfristen und Mindestlaufzeiten exakt eingehalten werden, um teure Ersatzversorgung zu vermeiden.
Stromvertrag nie mehr selbst kündigen
Regelmäßige Stromanbietervergleiche und -wechsel stellen für die meisten Unternehmen eine zusätzliche Belastung neben dem regulären Tagesgeschäft dar. Eine Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline kann diese Aufgaben für Sie übernehmen. wattline kümmert sich laufend für Sie um den Anbietervergleich und den Wechsel zu besseren Tarifen zum idealen Zeitpunkt – und das dauerhaft, solange Sie Mitglied sind.

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Jetzt Stromanbieter kündigen lassen und profitieren
Für Unternehmen ist der Stromvertrag ein erheblicher Kostenfaktor. Die regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Kündigung des bestehenden Vertrags sind daher essenziell, um von besseren Konditionen zu profitieren und die Energieversorgung optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. wattline unterstützt Sie dabei, indem wir den Energiemarkt ständig beobachten und den Wechsel zu besseren Stromtarifen für Sie übernehmen.
So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre Energiekosten nachhaltig senken.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Stromvertrag fristlos kündigen?
Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich, der das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Typische Fälle sind Vertragsverletzungen durch den Anbieter, etwa vereinbarte Leistungen (z. B. die Lieferung von Strom) nicht erbracht werden.
Eine bloße Unzufriedenheit mit den Preisen oder das Ablaufen der Mindestlaufzeit rechtfertigt hingegen keine fristlose Kündigung.
Wann tritt das Sonderkündigungsrecht ein?
Ein Sonder- bzw. außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn Ihr Stromanbieter wesentliche Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen vornimmt – zum Beispiel:
Preiserhöhungen, die nicht durch wirksame Preisgleit- oder Indexklauseln gedeckt sind
Änderungen der AGB oder sonstiger wesentlicher Vertragsbestandteile
Vertragsverletzungen seitens des Anbieters
Wichtig: Liegt eine zulässige bzw. vertraglich vereinbarte Anpassung (z. B. gesetzliche Umlagen, Mehrwertsteueranpassungen oder Indexklauseln) vor, entfällt das Sonderkündigungsrecht.
Kann ich meinen Stromvertrag per E-Mail kündigen?
Die Form der Kündigung richtet sich nach den AGB Ihres Stromanbieters. Dort ist typischerweise festgelegt, ob eine „schriftliche Kündigung“ auch eine E-Mail umfasst oder zwingend der Postweg (z. B. Einschreiben) verlangt wird. Haben Sie keine spezifische Formvorschrift in den AGB, ist eine E-Mail meist ausreichend.
Wer muss in einem Unternehmen den Stromvertrag kündigen?
Da ein Unternehmen als juristische Person auftritt, muss die Kündigung durch eine vertretungsberechtigte Person erfolgen, zum Beispiel die Geschäftsführung oder einen Prokuristen bzw. Bevollmächtigten mit entsprechender Unterschriftsvollmacht.