Gasanbieter wechseln: So einfach geht’s für Unternehmen

Philip Gutschke
Bereichsleiter Energie­beschaffung

zuletzt aktualisiert: 18.01.2026

Branchenwissen

Kurz und knapp

  • Warum Gasanbieter wechseln? Unternehmen können durch einen Wechsel Energiekosten senken.

  • Wann wechseln? Der ideale Zeitpunkt ist, wenn die Gaspreise am Markt günstig sind – nicht erst, wenn der alte Vertrag ausläuft. Bei Preiserhöhungen greift zudem ein Sonderkündigungsrecht.

  • Wie läuft der Wechsel ab? In 4 Schritten: Kündigen, Angebote vergleichen, neuen Vertrag abschließen – und das Ganze regelmäßig wiederholen.

  • Welche Gastarife gibt es für Unternehmen? Je nach Verbrauch gibt es bei wattline Gewerbegas (15.000 kWh) oder Industriegas (1.500.000 kWh).

Viele Unternehmen zahlen mehr für Gas als nötig – oft ohne es zu wissen. Wer den Gasanbieter wechseln möchte, kann seine Energiekosten deutlich senken. Doch Kündigungsfristen, Vertragsfallen und die Wahl des richtigen Versorgers werfen Fragen auf.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie der Wechsel funktioniert und worauf Sie achten sollten.

Warum sollten Unternehmen den Gasanbieter wechseln?

Die Entscheidung, den Gasanbieter zu wechseln, bringt für Unternehmen mehrere Vorteile:

  • Günstigere Preise: Der Gaspreis unterscheidet sich stark je nach Kundensegment. Gewerbekunden zahlten 2023 im Schnitt 12,11 ct/kWh, Industriekunden sogar nur 7,75 ct/kWh – deutlich weniger als Privathaushalte in der Grundversorgung (16,25 ct/kWh).

  • Bessere Vertragsbedingungen: Viele Anbieter bieten flexiblere Vertragslaufzeiten, Preisgarantien oder spezielle Tarife für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch. Häufig bringen bessere Vertragsbedingungen größere Vorteile als nur niedrigere Energiekosten.

  • Nachhaltigkeit: Ein Wechsel zu einem Anbieter, der Biogas oder klimaneutrales Gas anbietet, verbessert die ökologische Bilanz Ihres Unternehmens.

Erfahren Sie, wie Sie durch Energiesparen im Unternehmen Ihre Kosten weiter senken können.

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Screenshot wattline Ersparnisrechner im Device Mockup

Wie funktioniert der Anbieterwechsel? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Wechselprozess lässt sich in 4 Schritte unterteilen, die Ihnen helfen, den besten Anbieter für Ihr Unternehmen zu finden und den Wechsel reibungslos abzuwickeln.

  1. Alten Gasversorger kündigen: Achten Sie auf die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags. In den meisten Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie.

  2. Neuen Gasversorger finden: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Konditionen wie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preise. Prüfen Sie auch die Bonität des Versorgers – wattline arbeitet ausschließlich mit geprüften Versorgern zusammen.

  3. Vertrag abschließen: Sie können den neuen Vertrag bereits Jahre im Voraus abschließen und so von besonders günstigen Gaspreisen profitieren.

  4. Von vorne beginnen: Um dauerhaft günstige Preise zu erhalten, ist regelmäßiges Wechseln notwendig. Eine Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline kann dies für Sie übernehmen.


Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht: Die meisten Gasverträge haben feste Laufzeiten und Kündigungsfristen. Behalten Sie diese im Auge, um nicht in eine teure Vertragsverlängerung zu rutschen. Bei Preiserhöhungen oder Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das einen vorzeitigen Wechsel ermöglicht.

Worauf sollten Sie beim Gasanbieterwechsel achten?

Nicht jeder günstige Tarif ist auch ein guter Tarif. Vor dem Vertragsabschluss lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.

Versteckte Kosten und Vertragsfallen vermeiden

Manche Anbieter werben mit niedrigen Einstiegspreisen, die nach wenigen Monaten deutlich steigen. Andere binden Kunden mit langen Laufzeiten oder verlangen hohe Strafzahlungen bei vorzeitiger Kündigung. Auch Mindestabnahmemengen können zum Problem werden, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch darunter liegt.

Lesen Sie den Vertrag genau – besonders die Passagen zu Preisanpassungen, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.

Gasversorger sorgfältig prüfen

Was passiert, wenn Ihr Gasversorger plötzlich Insolvenz anmeldet? Sie verlieren Ihre Preissicherheit und landen in der teuren Grundversorgung. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie potenzielle Anbieter vorab prüfen:

  • Bonitätsindex und aktuelle Bilanzdaten

  • Gesellschafterstruktur und Unternehmenshistorie

  • Erreichbarkeit und persönliche Ansprechpartner

Diese Prüfung übernimmt wattline für seine Mitglieder automatisch bei jedem Versorgerwechsel.

Wechselprämien und Boni kritisch betrachten

Neukundenboni klingen attraktiv, können aber trügerisch sein. Manche Anbieter finanzieren hohe Prämien durch überhöhte Preise im zweiten Vertragsjahr. Rechnen Sie daher immer die Gesamtkosten über die ganze Vertragslaufzeit – nicht nur das erste Jahr.

Und was, wenn Ihr Energieversorger kündigt? Jetzt lesen

Kundenservice prüfen: Gerade für Unternehmen ist ein zuverlässiger Kundenservice wichtig. Lesen Sie vorab Bewertungen anderer Kunden, um sich ein Bild von der Servicequalität zu machen.

Energie-Einkaufsgemeinschaft: Wir wechseln für Sie

Für viele Unternehmen ist der Gasanbieterwechsel, genauso wie der Wechsel des Stromanbieters, eine zeitaufwändige und komplexe Aufgabe. Als stärkste unabhängige Einkaufsgemeinschaft für Strom und Gas bündeln wir den Energieverbrauch unserer mehr als 29.000 Mitglieder zu einer unschlagbaren Menge. Dies ermöglicht exklusive Großhandelspreise für jeden Einzelnen – und spart Ihnen langfristig Zeit, Geld und Nerven.

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Häufige Fragen

  • Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?

    Der Wechsel des Gasanbieters dauert für SLP-Kunden in der Regel 3 bis 6 Wochen. Trotz der kurzen Wechseldauer sollten Unternehmen nicht bis zum Ende ihres alten Vertrags warten, um einen neuen Anbieter zu suchen. Dann verpassen Sie ideale Zeitpunkte für günstige Preise und erhalten definitiv nicht die besten Gaspreise.

    Bei Industriekunden mit RLM-Zähler kann der Prozess länger dauern, da individuelle Angebote eingeholt und Lastgangdaten übermittelt werden müssen.

  • Welche Gastarife gibt es für Unternehmen?

    Je nach Jahresverbrauch Ihres Unternehmens gibt es bei wattline diese zwei Tarife:

    • Gewerbegas gibt es ab einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh.

    • Industriegas gibt es ab 1.500.000 kWh. Ein RLM-Zähler wird installiert, der den Gasverbrauch alle 60 Minuten erfasst und noch günstigere Konditionen ermöglicht.

  • Kann ich bei einer Gaspreis-Erhöhung sofort den Gasanbieter wechseln?

    Ja, bei einer Gaspreis-Erhöhung durch Ihren aktuellen Anbieter haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ermöglicht es Ihnen, den Vertrag vorzeitig zu beenden und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

  • Muss ich meinem alten Anbieter selbst kündigen?

    Nein, normalerweise müssen Sie Ihrem alten Anbieter nicht selbst kündigen. Das übernimmt häufig der neue Versorger für Sie. So müssen Sie sich keine Sorgen über einen reibungslosen Übergang machen. Es ist jedoch ratsam, dies zu überprüfen und gegebenenfalls den alten Anbieter frühzeitig selbst zu kündigen, damit Sie nicht unabsichtlich in eine teure Vertragsverlängerung rutschen.

  • Kann ich zu jeder Zeit den Gasanbieter wechseln?

    Nein, Sie können den Gasanbieter nicht zu jeder Zeit wechseln. Achten Sie auf Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Bei einer Preisanpassung oder einem Umzug gilt das Sonderkündigungsrecht, welches einen sofortigen Wechsel ermöglicht.

    Wichtig: Beobachten Sie – während der alte Vertrag läuft – den Energiemarkt und schließen Sie zu einem günstigen Zeitpunkt den Folgevertrag ab. Dies können Sie schon Jahre im Voraus machen; nicht erst dann, wenn Sie günstigeres Gas brauchen.

  • Gibt es Wechselkosten beim Gasanbieterwechsel?

    Nein, in der Regel gibt es keine direkten Wechselkosten beim Gasanbieterwechsel. Es ist jedoch wichtig, mögliche versteckte Kosten oder Prämienbedingungen im neuen Vertrag zu prüfen.

  • Wird beim Gasanbieterwechsel die Versorgung unterbrochen?

    Nein, die Versorgungssicherheit ist gesetzlich garantiert. Im unwahrscheinlichen Fall, dass beim Wechsel etwas schiefgeht, springt der örtliche Grundversorger ein.