Was ist die Gasspeicherumlage? Alles, was Sie wissen müssen
Kurz und knapp
Die Gasspeicherumlage finanziert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbefüllung deutscher Gasspeicher. Sie wurde eingeführt, um die damals drohende Gasmangellage zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu garantieren.
Noch heute belastet die Umlage energieintensive Branchen mit 2,89 €/MWh besonders stark. Doch am 18. September 2025 wurde im neuen Haushaltsgesetz nun beschlossen, diese Umlage ab 2026 abzuschaffen.
Private Haushalte und Unternehmen werden so gemeinsam um etwa 3 Mrd. Euro entlastet. Zudem soll die Gasspeicherbefüllung zukünftig nicht mehr durch den Verbraucher, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Definition: Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage ist eine gesetzlich geregelte Umlage, die seit dem 1. Oktober 2022 in Deutschland erhoben wird. Ihre höhe wird halbjährlich neu berechnet und von der Trading Hub Europe (THE) festgelegt. Aktuell beträgt sie 0,289 Cent/ kWh Gas.
Mit Einführung der Gasspeicherfüllstandsvorschriften wurde der deutsche Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe, gesetzlich beauftragt, die Gasspeicher in Deutschland abzusichern (§ 35c EnWG).
Während der Energiekrise 2022 übernahm die THE zusätzlich den Einkauf von Gas, um drohende Engpässe zu verhindern. Die dabei entstandenen Kosten werden bis heute über die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG auf alle Gaskunden verteilt.
Seitdem hat sich die Versorgungslage deutlich entspannt: flexible Kapazitäten für den Import von LNG, eine allgemein gute Versorgungslage und seit dem 5. Mai 2025 abgesenkte Füllstandsvorgaben.
Daher hat die Bundesregierung die Abschaffung der Gasumlage beschlossen.
Haushaltsgesetz 2025 beschlossen: Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2025 abgeschafft.
Seit dem 18. September 2025 steht fest, dass die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abgeschafft wird. Die derzeit noch offene negative Differenz von etwa 3 Mrd. Euro auf dem Gasspeicherumlagekonto der Trading Hub Europe GmbH soll von der Bundesregierung aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden.
Auch für die Stromkosten könnte das eine spürbare Entlastung bedeuten, denn sinkende Gaspreise senken die Produktionskosten in Gaskraftwerken. Da sich der Strommarktpreis häufig am teuersten Energieträger orientiert (meist Gas), könnten dadurch auch die Strompreise insgesamt zurückgehen.
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Warum gibt es die Gasspeicherumlage?
Die Einführung der Gasspeicherumlage erfolgte nach den massiven Turbulenzen am Energiemarkt aufgrund des Angriffskriegs von Russland gegen die Ukraine im Jahr 2022. Um zu verhindern, dass Gasspeicher nicht ausreichend gefüllt werden und damit das Risiko von Versorgungsengpässen steigt, verpflichtet das Gasspeichergesetz die Betreiber zur Einhaltung bestimmter Füllstände.
Die seit dem 5. Mai 2025 abgesenkten Mindestfüllstände sehen laut Gasspeicherfüllstandsverordnung folgendermaßen aus:
1. November: 80 % Füllstand in den meisten Speichern, nur 45 % in den Gasspeicheranlagen Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und
Uelsen.
1. Februar: 30 % Füllstand, außer in den Anlagen Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg, dort 40 %.
Ohne diese Maßnahme könnte es im Winter zu Gasengpässen kommen, insbesondere in Zeiten hoher Nachfrage. Die folgende Grafik zeigt den Verlauf der Speicherfüllstände seit 2018:
Wie wird die Gasspeicherumlage berechnet?
Die Berechnung der Umlage erfolgt auf Grundlage der Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für den Gaseinkauf und den Einnahmen aus dem Weiterverkauf dieses Gases.
Ermittlung der Kosten: THE kauft Gas zu Marktpreisen, um gesetzlich vorgeschriebene Speicherfüllstände zu erreichen.
Verteilung der Kosten: Diese werden anteilig auf die Gasverbraucher umgelegt und über den Gaspreis erhoben.
Anpassung der Umlage: Alle sechs Monate wird die Höhe neu kalkuliert, um auf Marktveränderungen zu reagieren.
Aktuell beträgt die Gasspeicherumlage 2,89 €/MWh und wird jedes Jahr am 1. Januar und am 1. Juli – also halbjährlich – angepasst. Zum 1. Januar 2026 wird sie jedoch wegfallen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Gasspeicherumlage betrifft alle privaten Haushalte und Unternehmen mit Erdgasverbrauch, wobei energieintensive Branchen wie z. B. die chemische Industrie, Metallverarbeitung oder große Produktionsbetriebe besonders belastet werden. Diese Unternehmen stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, da die Umlage seit ihrer Einführung im Oktober 2022 von 0,59 €/MWh auf auf 2,89 €/MWh im Juli 2025 gestiegen ist.
In anderen EU-Ländern existiert eine solche Gasspeicherumlage nicht, was deutsche Unternehmen strukturell benachteiligt. Die Gefahr einer schleichenden Deindustrialisierung wächst, da steigende Produktionskosten Investitionen in anderen Ländern attraktiver machen.
Zwar gab es bis Ende 2024 eine Abgabe für die Gasspeicherumlage beim Export, diese wurde aber seit 2025 wieder abgeschafft. Vorher wurde die Gasspeicherumlage beim Export von Erdgas demnach ins Ausland weitergegeben. Durch die Abschaffung sind deutsche Kunden wieder stärker von der Umlage betroffen.
Diese Wettbewerbsnachteile sind ein zentraler Grund, warum die Bundesregierung im Haushaltsgesetz für 2025 nun die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 beschlossen hat.
Verlassen Sie sich jedoch auch nicht rein auf die staatlichen Entlastungen. Überdenken Sie Ihre Energiebeschaffungsstrategien, prüfen Sie mögliche Entlastungen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit auch zukünftig zu sichern.

Die Gasspeicherumlage und ihre Auswirkungen auf Gaspreise
Die Umlage wird direkt auf die Netzentgelte aufgeschlagen und erhöht somit die Gesamtkosten für Gasverbraucher. Das bedeutet:
Steigende Betriebskosten: Besonders für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Volatile Preisgestaltung: Da die Umlage regelmäßig angepasst wird, können unerwartete Mehrkosten entstehen.
Industrielle Wettbewerbsfähigkeit: Die Umlage führt dazu, dass deutsche Unternehmen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern höhere Produktionskosten haben. Dies kann Investitionen ins Ausland begünstigen und langfristig Arbeitsplätze gefährden.
Druck auf alternative Energieträger: Da Erdgas teurer wird, steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Energienutzung zu diversifizieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien oder alternativer Heizmethoden gewinnt zunehmend an Bedeutung.
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Gibt es Entlastungen für Unternehmen?
Einige Unternehmen können von Entlastungen profitieren. Besonders energieintensive Industrien haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Rückerstattungen oder Ermäßigungen.
Möglichkeiten zur Reduzierung der Gasspeicherumlage:
Prüfung von Entlastungstatbeständen: Unternehmen im produzierenden Gewerbe können steuerliche Vorteile nutzen.
Optimierung der Energiebeschaffung: Durch strategischen Energieeinkauf lassen sich Energiekosten langfristig senken.
Beratung durch Energieexperten: wattline hilft Unternehmen dabei, durch gebündelten Einkauf bessere Konditionen zu erzielen.
Energiekosten senken mit einer Energie-Einkaufsgemeinschaft
Als Mitglied einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline profitieren Sie von exklusiven Großhandelspreisen für Strom und Gas – auch als kleines und mittleres Unternehmen. Durch die Senkung der Gaskosten wird direkt auch die zu zahlende Gasspeicherumlage gesenkt, da diese im Verhältnis zu den Gaskosten abgerechnet wird.
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Fazit: Die Gasspeicherumlage bleibt – vorerst bis Ende des Jahres
Bis zum 31. Dezember 2025 bleibt die Gasspeicherumlage Teil der Energiekosten. Zum 1. Januar 2026 wird sie jedoch abgeschafft. Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Energiebeschaffung strategisch auszurichten und sich professionelle Beratung zu sichern, um die aktuellen Belastungen bestmöglich abzufedern.
Häufige Fragen
Wie lange wird die Gasspeicherumlage noch erhoben?
Die Gasspeicherumlage gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2025. Ursprünglich war eine Erhebung bis März 2027 vorgesehen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf soll sie jedoch Ende 2025 auslaufen – vorausgesetzt, das Parlament stimmt der Abschaffung zu.
Welche Umlagen kommen noch auf den Gaspreis?
Es gibt folgende Gasumlagen: die Bilanzierungsumlage, die Gasspeicherumlage und die Konvertierungsumlage.
Wie lange reichen unsere Gasspeicher?
Die Reichweite der Gasspeicher hängt von Füllstand, Verbrauch und Wetterbedingungen ab. Bei einem vollen Speicherbestand kann Deutschland im Winter etwa zwei bis drei Monate ohne zusätzliche Importe auskommen. Mildere Temperaturen oder reduzierter Verbrauch verlängern diese Zeit, während extreme Kälteperioden oder hohe industrielle Nachfrage die Reserven schneller aufbrauchen.