Die Gasumlage – alle Infos auf einen Blick

Philip Gutschke · zuletzt aktualisiert: 6. Februar 2025

Auf Erdgas gibt es verschiedene Umlagen, die Gasimporteure und -lieferanten entlasten sollen. Aktuell ist nur die Gasspeicherumlage zu bezahlen. Welche anderen Umlagen es noch gibt, worauf Sie als Unternehmen achten müssen und wie Sie trotz der Umlagen Energiekosten senken können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kurz und knapp

Aktuell gibt es drei aktive Umlagen, von denen momentan nur die Gasspeicherumlage zu bezahlen ist (0,299 ct/kWh).

Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen sind aktiv, liegen jedoch bei 0 ct/kWh – zukünftige Änderungen sind möglich.

Eine regelmäßige Überprüfung des Gasverbrauchs sowie Investitionen in moderne Technologien senken Energiekosten nachhaltig.

Was ist eine Gasumlage?

Eine Gasumlage ist eine Abgabe, die im Allgemeinen dazu dient, Gasimporteure und Gasversorger finanziell zu entlasten und ihr Fortbestehen sicherzustellen. Diese Umlagen werden im Normalfall jährlich von der Trading Hub Europe (THE), dem für das deutsche Gasmarktgebiet zuständigen Unternehmen, neu festgelegt.

Branchenwissen

Welche Gasumlagen gibt es?

Es gibt aktuell nur eine Umlage, die bezahlt werden muss: die Gasspeicherumlage. Die Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage sind zwar aktiv, beide liegen derzeit jedoch bei 0 ct/kWh. Die EnSiG-Umlage, auch Gaspreisumlage oder Gasbeschaffungsumlage genannt, hat es im Grund nie gegeben, denn sie wurde noch vor der ersten Fälligkeit wieder abgeschafft. Beginnen wir aber mit der Gasspeicherumlage.

Die Gasspeicherumlage

Diese Umlage wurde im Oktober 2022 eingeführt, vor dem Hintergrund der Gaskrise. Aufgrund ausbleibender Gaslieferungen aus Russland musste die Gasversorgung für den Winter anderweitig gewährleistet werden. Daher wurde festgelegt, wie hoch der Füllstand der deutschen Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen sein muss. Verantwortlich dafür ist die THE, welche auch die Höhe der Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmt.

Verlauf der Gas-Speicherfüllstände seit 2018

Damit der vorgegebene Füllstand erreicht wird, muss manchmal auch Erdgas zu höheren Preisen eingekauft werden. Diese höheren Kosten werden durch die Gasspeicherumlage an die Verbraucher weitergegeben.

Seit 1. Januar 2025 liegt die Gasspeicherumlage bei 0,299 ct/kWh und wird am 1. Juli 2025 neu festgesetzt. Im vorherigen Zeitraum, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 hat die Gasspeicherumlage 0,250 ct/kWh betragen. Diese Umlage ist bis 31. März 2027 befristet.


Füllstand: Um sicherzustellen, dass die Gasspeicher im kommenden Winter ausreichend Kapazität bieten, wurden gemäß § 35b EnWG klare Vorgaben für die Füllstände definiert. Bis zum 1. Oktober sollen die Speicher zu mindestens 80 % gefüllt sein, während bis zum 1. November eine Füllung von 90 % erreicht werden muss. Darüber hinaus wurde ein Zwischenwert festgelegt: Zum 1. Februar darf der Speicherstand nicht unter 30 % liegen.


Die Bilanzierungsumlage

Auch Regelenergieumlage genannt, soll die Bilanzierungsumlage die Kosten von Netzbetreibern abdecken, die für den Ausgleich von Differenzen zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Erdgasverbrauch anfallen. An der folgenden Grafik können Sie erkennen, wie stark die Schwankungen alleine zwischen Sommer und Winter sind.

Monatlicher Gasverbrauch in Deutschland von 2021 bis 2024

Je nachdem, ob Sie mit RLM- oder SLP-Zählern Ihren Gasverbrauch messen, kommt die entsprechende Bilanzierungsumlage zum Einsatz. Seit Oktober 2023 liegen die SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagen bei 0 ct/kWh.

Mehr über die Bilanzierungsumlage erfahren

Die Konvertierungsumlage

Deutschland erhält von den Gaslieferanten zwei verschiedene Qualitäten von Erdgas: H-Gas (High calorific) und L-Gas (Low calorific). Die beiden haben unterschiedliche Brennwerte – im regionalen Gasnetz kann jedoch nur eine Sorte gleichzeitig transportiert werden.

Ist der regionale Speicherstand von einer Erdgassorte zu niedrig, muss die eine chemisch in die andere umgewandelt werden. Dabei entstehen Kosten, die durch die Konvertierungsumlage abgedeckt werden sollen. Seit der Gaspreiskrise entstehen solche Engpässe häufiger als noch davor, weshalb dieser komplexe Prozess häufiger durchgeführt werden muss, damit die Gasversorgung gesichert ist.

2023 lag die Konvertierungsumlage noch bei 0,021 ct/kWh, während sie mittlerweile auf 0 ct/kWh gesenkt wurde. Auf diesem Stand wird sie mindestens bis 1. Oktober 2025 bleiben.

Die EnSiG-Umlage

Die Energiesicherheitsgesetz-Umlage, auch Gasbeschaffungsumlage oder eben EnSiG-Umlage genannt, ist nie zur Anwendung gekommen. Sie wurde 2022 aufgrund der Gaspreiskrise beschlossen, um Gasimporteure finanziell zu entlasten. Wegen der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland mussten diese auf eigene Kosten teureres Erdgas einkaufen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

Russischer Gasexport aus Deutschland

Dadurch drohte einigen Gasimporteuren das Aus, was für die deutsche Wirtschaft große Folgen gehabt hätte. Dem sollte die EnSiG-Umlage ab 1. Oktober 2022 mit 2,419 ct/kWh entgegenwirken. Sie war jedoch von Anfang an sehr umstritten. Als dann Ende September 2022 die Bundesregierung beschlossen hatte, den Gasimporteur Uniper zu verstaatlichen, wurden die Stimmen gegen diese neue Umlage noch lauter.

Daraufhin wurde diese Gasumlage rückwirkend wieder abgeschafft und stattdessen ein Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. € beschlossen, zur Finanzierung der Gaspreisbremse.

Bei Strom gibt es ähnliche Umlagen – erfahren Sie mehr dazu

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Einsparpotenziale und Kostenkontrolle

Da die Gasumlage die Energiekosten weiter in die Höhe treibt, ist es umso wichtiger, jene Faktoren zu beachten, die man beeinflussen kann. Die folgenden Strategien und Unterstützungsangebote helfen, die finanzielle Belastung zu senken und gleichzeitig nachhaltige Investitionen zu fördern.

Strategien zur Kostensenkung

Ein geringerer Gasverbrauch reduziert nicht nur direkte Energiekosten, sondern senkt auch die Belastung durch Gasumlagen. Am wichtigsten ist bei der Kostensenkung jedoch eine Überprüfung Ihrer Strategie zur Gasbeschaffung.

Kaufen Sie Gas dann ein, wenn es günstig ist und nicht, wenn Sie es brauchen. Energieexperten analysieren den Markt laufend – so finden Sie den idealen Einkaufszeitpunkt. Außerdem können Sie bei einer Mengenbündelung – z. B. mit einer Energie-Einkaufsgemeinschaft – von exklusiven Großhandelspreisen profitieren.

Wenn Sie bereit sind, Investitionen in energieeffiziente Technologien, Wärmerückgewinnungssysteme oder eine Optimierung von Produktionsprozessen zu tätigen, kann das Ihre Gaskosten weiter senken.

Cockpit-Funktion

Präzise Verbrauchsprognosen erstellen

Die Analyse historischer und aktueller Verbrauchsdaten minimiert Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlicher Energieabnahme. So wird die Energieversorgung präzise geplant und eine deutliche Kostensenkung ermöglicht.

Idealer Zeitpunkt

Lastmanagement (RLM) implementieren

Durch den Einsatz von RLM-Zählern wird eine detaillierte Überwachung des Energieverbrauchs gewährleistet. So können Sie Verbrauchsspitzen effektiv reduzieren und die Kosten der Bilanzierungsumlage nachhaltig senken.

Smart

Energiedienstleister konsultieren

Fachkundige Energiedienstleister unterstützen Unternehmen bei der Optimierung von Energieprozessen. Ihr Know-how verbessert nicht nur die Verbrauchsprognosen, sondern gestaltet auch das Energiemanagement effizienter.

Unterstützung durch staatliche Initiativen

Viele Förderprogramme der Bundesregierung zielen darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz zu unterstützen. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile sind Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.

Darüber hinaus bietet die Bundesregierung mit dem Programm “Energieberatung Mittelstand” eine kostengünstige Analyse des Energieverbrauchs an. Diese hilft Unternehmen, gezielte Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Unternehmen, die auf Digitalisierung zur Optimierung von Energieprozessen setzen, können ebenfalls von speziellen Programmen profitieren, etwa aus dem “Digital-Jetzt”-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern tragen auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

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Fazit zur Gasumlage

Die verschiedenen Gasumlagen spielen eine zentrale Rolle bei der Energiekostenstruktur von Unternehmen. Auch wenn aktuell nur eine der 3 Gasumlagen Kosten verursacht, sollte dies nicht unterschätzt werden. Unternehmen überprüfen daher am besten regelmäßig ihre Energiekosten und setzen mögliche Einsparmaßnahmen um.

Über Philip Gutschke

Philip verantwortet als Bereichsleiter Energiebeschaffung die strategischen und operativen Einkaufsprozesse für die Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft und vertritt deren Interessen beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Er beschäftigt sich leidenschaftlich mit den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Energiemarkt. In seiner Freizeit findet man ihn am, im oder auf dem Wasser.

Philip Gutschke, Bereichsleiter Energieeinkauf bei wattline

Häufige Fragen

  • Welche Gasumlagen gibt es?

    Derzeit gibt es die Gasspeicherumlage, die aktiv erhoben wird. Zusätzlich existieren die Bilanzierungs- und die Konvertierungsumlagen, die jedoch aktuell bei 0 ct/kWh liegen. Die EnSiG-Umlage wurde noch vor ihrer Einführung 2022 wieder abgeschafft.

  • Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

    Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Gasspeicherumlage bei 0,299 ct/kWh. Diese wird halbjährlich neu festgelegt, und eine erneute Anpassung erfolgt daher am 1. Juli 2025.

  • Gasumlagen fallen weg, stimmt das?

    Ja, einige Umlagen wie die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen liegen derzeit bei 0 ct/kWh. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie dauerhaft wegfallen. Änderungen sind von politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig.