Sonder­kündigungsrecht Strom: Was gilt für KMU?

Unternehmen sollten genau prüfen, ob und wann ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromvertrag besteht – insbesondere bei Preiserhöhungen oder veränderten Vertragsbedingungen. Anders als private Haushalte profitieren Unternehmen nicht automatisch von verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften. Wir erklären, wie Sie Ihre Rechte aus individuell verhandelten Verträgen und allgemeinen rechtlichen Grundlagen ableiten und erfolgreich durchsetzen können.

Philip Gutschke
Bereichsleiter Energie­beschaffung

zuletzt aktualisiert: 30.06.2025

Kurz und knapp

Sollte Ihr Stromanbieter eine Preisanpassung oder wesentliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen vornehmen, haben Sie als Unternehmen möglicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Eine Sonderkündigung erfolgt in der Regel schriftlich. Darin sollten Sie klar den Kündigungsgrund (z. B. Preiserhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen) angeben und das gewünschte Vertragsende nennen.

Für eine lückenlose Stromversorgung sollten Sie unmittelbar nach Aussprache der Sonderkündigung einen neuen Stromvertrag abschließen. Sonst riskieren Sie, in die teure Grund- oder Ersatzversorgung zu fallen.

Was ist das Sonder­kündigungsrecht bei Strom?

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Unternehmen, ihren Stromvertrag vorzeitig zu kündigen, falls der Anbieter wesentliche Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Vertragskonditionen vornimmt.

Typische Gründe für ein Sonderkündigungsrecht sind:

  • Preiserhöhungen

  • Änderungen der Vertragsbedingungen oder AGB

  • Vertragsverletzungen durch den Stromanbieter

Wichtig ist: Nicht in allen Fällen können Unternehmen bei einer Preiserhöhung oder Vertragsänderungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch sind Stromanbieter je nach Vertragsgestaltung nicht automatisch dazu verpflichtet, Unternehmen über Preiserhöhungen (z. B. bei Indexklauseln oder Preisgleitklauseln) zu informieren.


Unterschied zwischen Privathaushalten und Unternehmen

Grundsätzlich genießen Haushalte großzügigere gesetzliche Sonderkündigungsrechte. KMU und Großkunden sollten daher sorgfältig die in Ihrem Stromvertrag festgelegten Klauseln und Bedingungen prüfen. So wissen Sie, ob und wann eine Sonderkündigung möglich ist. Sehr kleine Unternehmen, die einen Haushaltstarif abgeschlossen haben, könnten in Einzelfällen ebenfalls von erweiterten Verbraucherrechten profitieren.


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Wann besteht ein Sonder­kündigungsrecht beim Stromvertrag?

In einigen Fällen steht Ihnen bei einer Preiserhöhung oder Vertragsänderungen durch Ihren Stromanbieter das Sonderkündigungsrecht zu. Prüfen Sie genau, innerhalb welcher Fristen und unter welchen Bedingungen Sie außerordentlich kündigen können.

Wann darf der Stromanbieter die Preise oder Vertragsbedingungen ändern?

Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen können zulässig sein, wenn sie im Vertrag klar geregelt sind, etwa durch Preisgleit- oder Indexklauseln. Sind diese Klauseln wirksam vereinbart, stellen entsprechende Preisanpassungen keine einseitigen Vertragsänderungen dar und ein Sonderkündigungsrecht entfällt.

Auch Änderungen gesetzlicher Abgaben, wie Steuern (z. B. Mehrwertsteuer) oder Umlagen, können Anbieter unter Umständen direkt weitergeben, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Auch in diesen Fällen besteht kein Sonderkündigungsrecht. Bei ausdrücklich vereinbarten Preisgarantien dürfen erhöhte Netzentgelte jedoch nicht automatisch an die Verbraucher weitergegeben werden, wenn dies vertraglich ausgeschlossen ist.


Sonderfall: Flexible Stromtarife

Bei einem flexiblen Stromtarif verändern sich die Strompreise je nach Tageszeit bzw. Marktlage. Die extremste Form davon sind dynamische Stromtarife.

Dynamische Stromtarife geben den jeweiligen Einkaufspreis des Stroms an der Strombörse an die Kunden weiter. Die daraus resultierenden Preiserhöhungen und -senkungen liegen in der Natur dieser Tarife. Stromanbieter sichern sich hier in der Regel vertraglich ab, wodurch Sie auch im Fall enormer Preissteigerungen am Strommarkt nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber: Dynamischer Stromtarif: Ersparnis oder Risiko?


Wie komme ich aus einem bestehenden Stromvertrag raus?

In der Regel sind Sonderkündigungen schriftlich innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist nach Erhalt der Information über die Preisanpassung oder Vertragsänderung einzureichen. Prüfen Sie deshalb sorgfältig die exakten Regelungen Ihres Vertrags.

In welcher Form muss ich die Sonderkündigung übermitteln?

In den AGB Ihres Stromanbieters ist typischerweise festgehalten, in welcher Form Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen können. Schreibt Ihr Anbieter lediglich von einer “schriftlichen Sonderkündigung”, sind Sie mit einem eingeschriebenen Brief auf der ganz sicheren Seite. In den meisten Fällen bieten Stromanbieter auch auf ihrer Website eine Option, Ihren Vertrag regulär oder außerordentlich zu kündigen.

Wann ist die Sonderkündigung abgeschlossen?

Ihre Sonderkündigung gilt als abgeschlossen, sobald Ihr vollständiges Kündigungsschreiben fristgerecht bei Ihrem Stromanbieter eingelangt ist. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Empfangsbestätigung Ihres Stromanbieters an.

Was KMU bei einer Sonderkündigung unbedingt beachten sollten

Unternehmen stehen bei einer Sonderkündigung unter erheblichem Zeitdruck. Meist müssen sie innerhalb einer kurzen Frist (z. B. zwei Wochen, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen) entscheiden, ob eine Kündigung sinnvoll ist, alternative Angebote vergleichen und die Kündigung fristgerecht einreichen.

Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh haben darüber hinaus keinen gesetzlichen Anspruch auf eine überbrückende Grundversorgung und fallen bei einem verspäteten Vertragswechsel in die besonders kostenintensive Ersatzversorgung.

Vorausschauende Energiebeschaffung ist essentiell

Wenn Sie nach einer Sonderkündigung einen neuen Stromtarif suchen, sind Sie von der jeweils aktuellen Marktlage und Tarifpreisen abhängig. Um grundsätzlich bessere Energiepreise zu bekommen, lohnt sich auf lange Sicht eine vorausschauende Vorgehensweise beim Stromeinkauf. Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber:

Stromeinkauf: 5 Beschaffungsmodelle für Unternehmen

Keine unfairen Verträge mehr dank wattline

Für Mitglieder der Energie-Einkaufsgemeinschaft wattline entfällt der gesamte Aufwand, der beim Anbietervergleich und dem Vertragsabschluss anfällt.

Denn wattline vergleicht für Sie vorab die Angebote verschiedener Stromanbieter und kennt die typischen Stolperfallen in Stromverträgen. Deshalb und durch die Bündelung des Energievolumens sorgen wir für dauerhaft bessere Strompreise und schließen für Sie Strom- oder Gasverträge zum idealen Zeitpunkt ab.

Sonderkündigung für bessere Strompreise

Das Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag kann für Unternehmen ein wichtiges Instrument sein, um auf Änderungen der Vertragsbedingungen oder Preisanpassungen durch den Stromanbieter reagieren zu können. Doch nicht immer können Unternehmen davon Gebrauch machen.

Für Unternehmen, die keine Kapazitäten für den umfassenden Vergleich von Stromanbietern und Vertragsbedingungen haben, kann eine Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline eine ideale Alternative sein, um sich dauerhaft bessere Strompreise und bessere Konditionen zu sichern.

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Häufige Fragen

  • Welche Nachweise benötige ich für eine Sonderkündigung?

    In der Regel benötigen Sie Ihren aktuellen Stromliefervertrag sowie das Schreiben Ihres Stromanbieters, in dem dieser Sie über die Preisanpassungen oder Vertragsänderungen informiert.

  • Wie erkenne ich eine nicht zulässige Preiserhöhung?

    Eine Preiserhöhung Ihres Stromanbieters ist nicht zulässig, wenn sie gegen die im Vertrag vereinbarten Bedingungen oder Klauseln verstößt. In einem solchen Fall sollten Sie Ihren Anbieter schriftlich auf die Unzulässigkeit hinweisen und die Preiserhöhung ausdrücklich zurückweisen. Sollte der Anbieter auf der unberechtigten Preisanpassung bestehen, können Sie prüfen, ob Ihnen aufgrund dieser Vertragsverletzung ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.

  • Was kann ich tun, wenn mein Stromanbieter nicht auf die Sonderkündigung reagiert?

    Sollten Sie keine Bestätigung Ihres Stromanbieters zu Ihrer Sonderkündigung erhalten, prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihre Sonderkündigung berechtigt und fristgerecht eingereicht haben und ob diese alle wichtigen Daten enthält. Haben Sie auf Ihrer Seite alles beachtet, können Sie ein weiteres Schreiben mit einer klaren Fristsetzung für eine Reaktion senden. Hilft auch dies nicht, können Sie über rechtliche Schritte nachdenken.