Was ist die StromNEV?
Kurz und knapp
In der StromNEV wird festgehalten, wie Stromnetzbetreiber ihre Netzentgelte kalkulieren und an die Verbraucher weitergeben dürfen. Es wird auch die Methode definiert, mit der die Netznutzungsentgelte ermittelt werden.
Das grundlegende Ziel der StromNEV ist es, die Netzentgelte in Deutschland fair zu ermitteln und zu verrechnen. So soll eine Monopolstellung der Netzbetreiber verhindert und die Netzentgelte gerecht verteilt werden.
Gerade für KMU relevant ist der Aufschlag für besondere Stromnutzung, der von vielen Letztverbrauchern zu zahlen ist. Unternehmen mit atypischer Netznutzung können von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Definition: Was ist die StromNEV?
Die StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) legt in Deutschland fest, wie hoch die Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes sind und wie diese ermittelt und verteilt werden dürfen. Die Verordnung ist seit dem 29. Juli 2005 in Kraft und entstand im Zuge der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Inhalte der StromNEV können je nach aktuellen Marktbedingungen und politischen Vorgaben angepasst werden.
StromNEV: Diese Regelungen betreffen vor allem Unternehmen
Um Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten, können vor allem große Industriebetriebe mit besonders hohem Energieverbrauch von Befreiungen profitieren. Unternehmen ab einem jährlichen Stromverbrauch von 1.000.000 kWh können zum Beispiel eine Reduzierung der Netzentgelte beantragen. Um die daraus resultierenden fehlenden Einnahmen für die Netzbetreiber zu kompensieren, werden diese Netzentgelte auf die anderen Verbraucher umgelegt.
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Aufschlag für besondere Netznutzung (früher: Umlage nach § 19 StromNEV)
Die sogenannte StromNEV-Umlage, früher auch als „§19-Umlage“ bekannt, wurde im Jahr 2012 eingeführt und dient zum Ausgleich von individuellen Netzentgeltreduzierungen, die Unternehmen mit atypischem Stromverbrauch gewährt werden. Während bestimmte Großverbraucher von geringeren Netzentgelten profitieren können, müssen alle übrigen Letztverbraucher – darunter auch viele KMU – einen anteiligen Umlagebetrag entrichten.
Diese Umlage wird jährlich neu berechnet und über den Strompreis weitergegeben. Für die meisten KMU bedeutet das: Sie selbst können nicht von reduzierten Netzentgelten profitieren, zahlen jedoch den Aufschlag für besondere Netznutzung mit.
Wie hoch ist der Aufschlag für besondere Netznutzung?
Gemäß StromNEV werden die Verbrauchergruppen in vier Gruppen eingeteilt. Je nachdem, in welche Letztverbrauchergruppe Sie fallen, fällt der Aufschlag für besondere Netznutzung unterschiedlich hoch aus.
Für Verbraucher mit einem Stromverbrauch von weniger als 1.000.000 kWh (Gruppe A) wurde die StromNEV-Umlage von 2024 auf 2025 deutlich erhöht. Der Grund: Durch die Überführung der bisherigen §19-Umlage in den Aufschlag für besondere Netznutzung umfasst die Umlage neben dem Ausgleich für atypische Netznutzung nun noch weitere Kostenbestandteile.
2024: 0,643 ct/kWh
2025: 1,558 ct/kWh
Das hat sich 2025 geändert
Der neue Aufschlag für besondere Netznutzung soll bundesweit zu gerechteren Netzentgelten führen. Netzbetreiber in Regionen mit vielen Erneuerbaren erhalten einen Ausgleich, finanziert durch einen geringfügigen Mehrkostenanteil für alle Stromverbraucher in Deutschland. Insgesamt trägt also weiterhin die Gemeinschaft aller Stromkunden die Kosten der besonderen Netznutzung, nun aber auf Basis eines erweiterten und rechtlich angepassten Umlagesystems.
Was bedeutet das für KMU?
Während Unternehmen ab einem jährlichen Stromverbrauch von 1.000.000 kWh durch eine Einstufung in die Gruppen B oder C von reduzierten Abschlagsätzen profitieren können, zahlen private Verbraucher und KMU die Umlage in voller Höhe. Wichtig ist hier vor allem, den eigenen Verbrauch und auch mögliche Lastspitzen genau zu prüfen. So können Sie auf der Stromrechnung auch nachvollziehen, ob Sie den richtigen Abschlagsbetrag verrechnet bekommen haben.

Atypische Netznutzung: Wer kann davon profitieren?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Netzentgelte durch atypische Netznutzung zu reduzieren. Atypische Netznutzung bedeutet, dass Sie das Stromnetz vor allem in Zeiten geringer Auslastung belasten, das heißt dann, wenn der Strombedarf allgemein gering ist. Das ist zum Beispiel in den Nachtstunden der Fall. Dafür müssen Sie Ihren Verbrauch dauerhaft und gezielt in Zeiten geringer Netzauslastung planen können.
Mit den reduzierten Netzentgelten bei atypischer Netznutzung sollen somit Unternehmen belohnt werden, die das Netz insgesamt durch eine angepasste Stromnutzung weniger belasten. Ein solch gezieltes Verbrauchsverhalten ist allerdings nur mit einem ebenso gezielten Lastspitzenmanagement möglich, das in ein umfassendes Energiemanagementsystem eingebettet ist.
Energiekosten senken: Was können KMU tun?
Ob Sie von reduzierten Netzentgelten profitieren können oder nicht: Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen verschiedene Strategien dafür.
Energiekosten senken: Strategien für Unternehmen
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Häufige Fragen
Wie oft werden die Netzentgelte angepasst?
Die Netzentgelte gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) werden in der Regel jährlich angepasst. Bis zum 15. Oktober jeden Jahres müssen die Netzbetreiber die voraussichtlichen Netzentgelte für das kommende Kalenderjahr veröffentlichen. Bis spätestens zum 1. Januar erfolgt die verbindliche Festsetzung der Netzentgelte für das laufende Kalenderjahr.
Wer bekommt die Netzentgelte?
Die Netzentgelte erhält der zuständige Netzbetreiber. Verteilnetzbetreiber erhalten Netzentgelte für das lokale Stromnetz, also für die Niederspannungs- und Mittelspannungsebene. Übertragungsnetzbetreiber bekommen anteilig Netzentgelte für den Betrieb des Hoch- und Höchstspannungsnetzes, das bundesweit Strom verteilt und für die Netzstabilität sorgt.
Wofür werden die gezahlten Netzentgelte verwendet?
Die Netzbetreiber verwenden die Einnahmen, um folgende Kosten zu decken:
Wartung und Betrieb der Netzinfrastruktur
Investitionen in Netzausbau und Netzverstärkung
Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzstabilität
Kosten zur Systemsteuerung und zur Integration erneuerbarer Energien
Verwaltungskosten
Die Höhe der Netzentgelte wird dabei durch die Bundesnetzagentur reguliert, um sicherzustellen, dass Netzbetreiber keine überhöhten Gewinne erzielen und Effizienzanforderungen erfüllen.
Wie hoch ist der Anteil der Netzentgelte am Strompreis?
Die Netzentgelte machen im Jahr 2025 etwa 27–29 % des Strompreises aus. Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Grund dafür sind vor allem der bundesweite Ausbau der Netze sowie Kosten, die für den Ausbau der Erneuerbaren verwendet werden.
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