Weitere energienahe Services
Als Mitglied können Sie von jährlichen Zusatzeinnahmen, Steuerentlastungen und dem Aufdecken von Einsparpotenzialen profitieren.
THG-Quote verkaufen
Generieren Sie jedes Jahr Zusatzeinnahmen durch den Verkauf Ihrer THG-Quote Ihres E-Nutzfahrzeuges, Ihrer E-Autos oder Ihrer öffentlichen Ladepunkte.
Strom- & Energiesteuer zurückfordern
Betriebe aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem produzierenden Gewerbe sind berechtigt, die entrichteten Beiträge an Strom- und Energiesteuer bis auf einen definierten Selbstbehalt zurückzufordern. Wenn das Unternehmen ein Energiemanagementsystem (EMS) eingeführt hat, sind weitergehende Entlastungen von der Stromsteuer (Spitzenausgleich) möglich.
Lassen Sie Ihre Anspruchsvoraussetzungen der Entlastungsmöglichkeiten von der Strom- und Energiesteuer jedes Jahr neu prüfen.
Jährlichen Antrag nicht verpassen
Die Entlastung muss jährlich für das jeweilige Vorjahr beantragt werden. Weiter zurück kann die Entlastung nicht mehr beantragt werden. Verlassen Sie sich auf unseren Erin­nerungsservice.
Rechtssicherheit
Die Antragstellung erfolgt rechtssicher nach der jeweils gültigen Gesetzeslage durch eine spezialisierte Kanzlei mit Prozesskenntnis mit Behörden.
Professionelle Antragstellung
Profitieren Sie von einer reibungslosen und professionellen Abwicklung sowie einer fachgerechte Bearbeitung Ihrer Entlastungsanträge. Bis dato haben wir über 8,19 Mio. Euro an Rückerstattungen erzielt.
Energieberatung
Die günstigste Energie ist die, die Sie gar nicht erst verbrauchen. Lassen Sie sich durch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen & Systeme in einer umfangreichen energetischen Analyse der Verbrauchseinrichtungen Ihr Einsparpotenzial aufzeigen.
50 % Zuschuss vom Staat
Nutzen Sie die staatlich geförderte Energieberatung: Sie zahlen lediglich 50 % der Beratungskosten. Bis dato haben wir bereits über 3,12 Mio. EUR an staatlichen Zuschüssen erzielt!
Bundesweites Netzwerk
Profitieren Sie von unserem bundesweiten Netzwerk an zertifizierten Energieberatern, die auf verschiedene Branchen im Mittelstand spezialisiert sind.
Gemäß DIN-Norm
Die Beratung erfolgt nach den Vorgaben des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nach der BAFA Norm EN DIN 16247-1.