Erhalt der KfW-Wallbox-Förderung auch ohne aktuellen Ökostromtarif?

KfW-Förderprogramm für Wallboxen und die Auswirkung auf die Energiebeschaffung Ökostrom

Die Bundesregierung fördert alle, die auf ein umweltfreundliches Elektroauto umsteigen und dafür eine privatgenutzte Ladestation installieren wollen. Wichtig für diese Förderung ist aber, dass der Strom fürs Aufladen ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen muss. Sprich: vom Energieversorger mit Ökostrom-Tarif oder von der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Wie verhält es sich nun, wenn man derzeit keinen Ökostrom-Tarif hat, noch längerfristig an den derzeitigen Stromlieferanten gebunden ist und dieser zusätzlich noch die Umstellung von Grau- auf Ökostrom für die Restlaufzeit ablehnt? Kann die Wallbox-Förderung dann überhaupt beansprucht werden?

Ja! Schließen Sie einfach den nächst­möglichen Stromliefervertrag gemäß den Forderungen der KfW für mindestens 1 Jahr als Ökostrom ab. Dabei ist völlig egal, wann dieser Vertrag in Kraft tritt. Wichtig ist nur, dass Sie den „Vertragsnachweis für Ökostrom“ beim Hochladen der Dokumente bei der Förderantragstellung direkt mit einreichen! Nachreichen ist nicht möglich! Unter Umständen ist es besser, wenn Sie ihren Einbautermin noch mal verschieben, damit Sie alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung parat haben. Details zur Förderung und den Nutzungsbedingungen erhalten Sie bei Ihrem Wallbox-Anbieter.

Auch für gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur gibt es vom Bund sowie den Bundesländern verschiedene Förderprogramme.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Link zur Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Haben Sie ein Elektrofahrzeug oder öffentlich zugängliche Ladepunkte? Erfahren Sie hier, wie sie jedes Jahr von attraktiven Zusatz­einnahmen profitieren können.

06.04.2021
Energiemarkt