Strompreis für Unternehmen 2026
Kurz und knapp
Der Strompreis für Unternehmen beschreibt das Entgelt für die Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie pro Kilowattstunde. Der Preis setzt sich aus drei Komponenten zusammen.
Gewerbestrom und Industriestrom bezeichnen günstigere Tarife, die sich aus Mengenrabatten ergeben. Je höher und konstanter die Abnahmemenge, desto günstiger der Tarif.
Der Strompreis hängt u. a. vom Jahresverbrauch, dem gewählten Versorger, der Region und aktuellen Marktsituation sowie dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.
Der Strompreis für Unternehmen ist günstiger als für private Haushalte. Das liegt daran, dass Unternehmen von vorteilhafteren Tarifen, dem sogenannten Gewerbe- oder Industriestrom, profitieren können. Voraussetzungen dafür sind ein angemeldetes Gewerbe, ein gültiger Stromanschluss und ein bestimmter jährlicher Mindestverbrauch. Wer welchen Strom-Tarif in Anspruch nehmen kann und wie hoch der aktuelle Strompreis für Unternehmen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Definition: Strompreis für Unternehmen
Der Strompreis für Unternehmen beschreibt das Entgelt für die Beschaffung und Lieferung von elektrischer Energie pro Kilowattstunde. Er kann stark variieren und hängt u. a. vom Jahresverbrauch des Unternehmens, der Region, der Marktsituation, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem gewählten Energieversorger ab.
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:
Den Kosten für die Strombeschaffung und den Vertrieb,
den Entgelten für die Netznutzung und
den staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen.
Staatliche Entlastungsmaßnahmen ab 2026
Mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2025 sind umfangreiche Entlastungsmaßnahmen in Kraft getreten, die sich seit Januar 2026 direkt auf die Energiepreise für Unternehmen und Haushalte auswirken. Das jährliche Entlastungsvolumen liegt bei rund 10 Milliarden Euro.
Wegfall der Gasspeicherumlage
Seit dem 1. Januar 2026 wird die Gasspeicherumlage nicht mehr erhoben. Unternehmen und Haushalte werden dadurch um 0,289 ct/kWh Gas entlastet. Indirekt kann sich dies auch preisdämpfend auf den Strommarkt auswirken, da Gaskraftwerke zu niedrigeren Kosten einspeisen.
Dauerhafte Stromsteuerentlastung
Die zuvor befristete Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau wurde dauerhaft gesetzlich verankert. Berechtigte Betriebe erhalten seit 2026 weiterhin eine Rückerstattung von 2,00 ct/kWh ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh.
Teilweise Übernahme der Netzentgelte
Seit 2026 übernimmt der Bund einen Teil der Übertragungsnetzentgelte sowie weiterer Umlagen. Dadurch werden Stromverbraucher insgesamt um rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
Industriestrompreis: aktueller Stand 2026
Seit 2026 steht für besonders energieintensive Unternehmen in Deutschland ein staatlich subventionierter Industriestrompreis zur Verfügung. Begünstigt sind vor allem Betriebe aus der Chemie-, Stahl- und Papierindustrie. Bis zu 2.000 Unternehmen können Strom zu 5 ct/kWh beziehen.
Die Förderung gilt für 50 % des jeweiligen Gesamtverbrauchs, der verbleibende Anteil wird zum regulären Marktpreis abgerechnet.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme sind Investitionen in Effizienz und Nachhaltigkeit, wobei die Nachweisführung möglichst unbürokratisch ausgestaltet ist.
Unternehmen, die nicht von der Subvention profitieren oder sich nicht auf politische Maßnahmen verlassen möchten, können über eine Mitgliedschaft bei wattline nachweislich ihre Energiekosten gegenüber den offiziellen Eurostat-Marktpreisen senken.
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Unterschied Gewerbe- und Industriestrompreis
Gewerbestrom und Industriestrom bezeichnen günstigere Tarife, die sich aus Mengenrabatten ergeben. Je höher die Abnahmemenge, desto günstiger der Tarif. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Preis für Gewerbe- und Industriebetriebe, da dieser vom individuellen Verbrauch abhängt:
Gewerbestrom
Gewerbestrom ist für alle Arten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie Vereine, Verbände und Organisationen bestimmt, deren Verbrauch höher ist als der von Privathaushalten.
Die Voraussetzung ist also ein bestimmter jährlicher Mindestverbrauch, der vom Energieversorger bzw. Anbieter selbst festgelegt wird. Meist liegt dieser zwischen 5.000 und 20.000 kWh. Andere Kriterien muss ein Unternehmen nicht erfüllen, um von den günstigeren Tarifen zu profitieren.
wattline bietet Gewerbestrom-Tarife z. B. ab einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh an.
Industriestrom
Industriestrom wird von Großunternehmen mit einem hohen bis sehr hohen jährlichen Stromverbrauch bezogen, der weit über dem von Privathaushalten und KMU liegt.
Die meisten Energieversorger und Anbieter wie wattline bieten Industriestrom-Tarife ab einem jährlichen Mindestverbrauch von 100.000 kWh an.
Erst ab diesem Verbrauch erhalten Unternehmen einen RLM-Zähler, der die registrierende Leistungsmessung ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen gemessen wird.
Auf diese Weise entstehen Lastprofile, die den Versorgern helfen, den benötigten Strom zur richtigen Tageszeit bereitzustellen. Die Netzbetreiber nutzen diese Informationen ebenfalls, um präzise Bedarfsprognosen zu erstellen und das Stromnetz auszugleichen. Lastprofile sind kunden- bzw. lieferstellenspezifisch und werden bei der Preisgestaltung berücksichtigt.
Aktueller Strompreis für Unternehmen in Deutschland
Wie bereits erläutert, kann der Strompreis nicht pauschal für alle Unternehmen bestimmt werden. Vielmehr hängt er vom jeweiligen Jahresverbrauch, dem gewählten Stromlieferanten, der aktuellen Marktsituation und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Faktoren wie
Wetter und Klima,
saisonale Trends,
der Energiemarkt,
Angebot und Nachfrage sowie
weltpolitische Faktoren
haben einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Strompreises. Darüber hinaus gibt es auch Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Durchschnittlicher Strompreis für Unternehmen
Da der Strompreis für einzelne Unternehmen ohne weitere Informationen nicht exakt berechnet werden kann, ist es möglich, mit Durchschnittspreisen zu arbeiten, um einen Anhaltspunkt zu erhalten. Die Aussagekraft dieser Durchschnittspreise ist jedoch begrenzt, da weitere entscheidende Faktoren wie der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und das Lastprofil (bei RLM- bzw. Sondervertragskunden) nicht berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund spiegeln die im Folgenden genannten Zahlen nur die allgemeine Marktentwicklung wider und erfassen weder regionale Unterschiede noch den oftmals entscheidenden Faktor für den Strompreis: den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Prozentuales Einsparpotenzial von Unternehmen
Da die folgenden Durchschnittswerte nur bedingt aussagekräftig sind, haben wir zur Orientierung die prozentualen Einsparpotenziale von Gewerbe- und Industriebetrieben im Vergleich zu privaten Haushalten berechnet:
Strompreis private Haushalte: Nach der Strompreisanalyse des BDEW vom März 2025 zahlten private Haushalte mit einem Verbrauch von 3.500 kWh durchschnittlich 39,30 ct/kWh. Im Vergleich zum Jahr 2024 ist dieser Wert um 0,42 ct/kWh gesunken. (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse)
Strompreis Gewerbe 2025: Der Preis für Gewerbestrom ist bei einem Verbrauch von 10.000 kWh/Jahr von 30,72 ct/kWh in 2024 auf 31,07 ct/kWh in 2025 gestiegen. Nachdem die Kosten in den 2 Jahren davor also stark gesunken sind, steigen sie nun wieder leicht an (Quelle: verivox).
Strompreis Industrie 2025: Bei einem deutlich höheren Jahresverbrauch ab 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh zahlten Industrieunternehmen durchschnittlich 52,89 % weniger als private Haushalte (2025: 17,60 ct/kWh) (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse). Dies entspricht einem Rückgang von etwa 6 % gegenüber dem Durchschnittswert von 2024.
Der Rückgang der Strompreise sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen ist laut BDEW vor allem auf die gesunkenen Beschaffungs- und Vertriebskosten zurückzuführen. Bestimmte Unternehmen profitieren zudem von einer deutlichen Entlastung bei der Stromsteuer.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können seit 1. Januar 2024 einen Antrag auf Reduzierung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz stellen. Die Stromsteuer sinkt dann von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf 0,50 Euro pro Megawattstunde.
Wie setzt sich der Strompreis für Unternehmen zusammen?
Die reinen Stromkosten machen nur etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Neben diesen Kosten, die der Energieversorger für Stromeinkauf, Vertrieb und eine zusätzliche Gewinnmarge verlangt, kommen noch Netzentgelte und Kosten für die Messeinrichtungen sowie staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom hinzu.
Netzentgelte und Messeinrichtungen
Die Netzentgelte machten im Jahr 2025 rund ein Viertel des gesamten Strompreises für Unternehmen und Privathaushalte aus. Dieser Aufschlag auf den Strompreis dient sowohl dem Bau als auch der Instandhaltung der Infrastruktur für den Stromtransport.
Da es in Deutschland 866 Stromnetzbetreiber gibt (Stand 2023) und die Instandhaltungskosten regional unterschiedlich sind, werden die Netzentgelte von den jeweiligen Landesregierungen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Daher kann es zu großen regionalen Unterschieden in der Höhe der Entgelte kommen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb umfassen den Einbau, den Betrieb, die Wartung und das Ablesen der Messeinrichtungen zur exakten Ermittlung des Energieverbrauchs und der Kosten. Diese Leistungen werden häufig über die Netzentgelte abgerechnet. Sie können aber auch separat in Rechnung gestellt werden, da seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2016 Energieverbraucher eine freie Wahl des Messstellenbetreibers haben.
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen belaufen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 4,701 ct/kWh und steigen 2026 auf 4,996 ct/kWh. Die Abgaben und Umlagen werden dabei unabhängig von der Steuer ausgewiesen. Nachfolgend ein Überblick über die Zusammensetzung und die einzelnen Bestandteile:
Stromsteuer: Auf jede verbrauchte Kilowattstunde wird die Stromsteuer in Höhe von 2,050 Cent erhoben. Dieser Wert ist seit 2003 unverändert. Mehr Informationen finden Sie in unserem Blogartikel zum Thema Stromsteuer – ein aktueller Überblick.
Abgaben und Umlagen: Die staatlichen Abgaben und Umlagen belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 2,946 ct/kWh. Gegenüber 2025 bedeutet dies eine Erhöhung um 0,295 ct/kWh bzw. 11,13 % (2025: 2,651 ct/kWh). Dazu zählen die KWKG-Umlage, die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV und die Offshore-Netzumlage. Sie sind fester Bestandteil des Strompreises und werden pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet.
Mehr Informationen finden Sie in folgendem Blogartikel: Umlagen auf Strom 2026.
Im Gegensatz zu privaten Haushalten profitieren Unternehmen auch von Steuervergünstigungen, die der Staat gewährt, um zu verhindern, dass Unternehmen wegen hoher Steuern ins Ausland abwandern. So entfällt beispielsweise die Umsatzsteuer für Unternehmen vollständig. Diese Steuererleichterungen haben dazu geführt, dass der Strompreis für Unternehmen in den letzten 20 Jahren weniger stark gestiegen ist als für private Haushalte.
Wie hoch der Strompreis für Unternehmen letztendlich genau ist, hängt vom Verbrauch pro Kilowattstunde ab. Deshalb gibt es Preisunterschiede zwischen Privathaushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen. Denn je mehr Strom ein Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum konstant abnimmt, desto bessere Konditionen kann ein Energieversorger seinem Abnehmer anbieten.
Wie kann der Strompreis für das Unternehmen gesenkt werden?
Unternehmen stehen unter ständigem Druck, ihre Betriebskosten zu optimieren, wobei die Senkung der Energiekosten eine wesentliche Rolle spielt. Es gibt verschiedene Strategien und Möglichkeiten, die Stromkosten für Unternehmen deutlich zu senken. Dazu gehören z. B. der Beitritt zu einer Energie-Einkaufsgemeinschaft, die Beantragung einer Stromsteuererstattung bzw. -entlastung, sowie die Optimierung des Energieverbrauchs.

Energieeinkauf auf Großkunden-Niveau
Als Mitglied der Energie-Einkaufsgemeinschaft wattline erhalten Unternehmen Zugang zu einer Energiebeschaffung, die sonst nur Großabnehmern offensteht. In der Gemeinschaft bündeln Unternehmen ihren Energiebedarf und treten gemeinsam als Großabnehmer auf. So entsteht eine Einkaufsmacht, die ein einzelnes Unternehmen allein nicht entwickeln kann.
Weitere Vorteile einer Energie-Einkaufsgemeinschaft im Überblick:
Einkaufsmacht durch Gemeinschaft
Über 29.000 Unternehmen bündeln mehr als 7 Mrd. kWh Energiebedarf und über 2 Mrd. Euro Energiekosten. Diese Größe bildet die stabile Basis für unsere Beschaffungsmodelle und ermöglicht Zugang zu Großhandelsvorteilen für Strom und Gas.
Professionelle Beschaffung
wattline übernimmt die komplexe Energiebeschaffung und eröffnet Unternehmen Zugang zu Konditionen und Modellen, die einzelne Betriebe allein nicht erreichen können. So wird Einsparpotenzial systematisch erkannt und genutzt.
Unabhängig und transparent
Wir sind unabhängig und inhabergeführt. Diese Freiheit ermöglicht es uns, transparent zu handeln und Entscheidungen ausschließlich im Interesse unserer Mitglieder zu treffen, ohne Einfluss von Energieversorgern oder Konzernen.
Fokus aufs Kerngeschäft
wattline übernimmt unter anderem das Vertragsmanagement. Unternehmen reduzieren dadurch ihren administrativen Aufwand und können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Persönlich & nachvollziehbar
Unsere Mitglieder erhalten einen festen Ansprechpartner, der ihre Situation kennt und sie durch die nächsten Schritte begleitet. So behalten Unternehmen jederzeit den Überblick über ihre Energieversorgung.

Ihr Sparpotenzial
Verschaffen Sie sich Zugang zu einer professionellen Energiebeschaffung mit Konditionen, wie sie sonst nur Großkunden erhalten.

Möglichkeiten zur Stromsteuerentlastung
Die Entlastungsmöglichkeiten bei der Stromsteuer kommen vor allem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes zugute und hängen von der jeweiligen Unternehmenssituation ab. Die Voraussetzungen sind je nach Paragraf unterschiedlich und sehen einen festgelegten Selbstbehalt vor. Darüber hinaus kann für jeden Energieträger ein gesetzlich festgelegter Rückerstattungsbetrag geltend gemacht werden.
Entlastung für bestimmte Prozesse: Unternehmen, die Strom für Prozesse wie Elektrolyse oder Glas- und Keramikherstellung verwenden, können eine Entlastung nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG erhalten, sofern der Strom rechtmäßig versteuert wurde.
Antrag auf Steuerentlastung (§ 9b StromStG):
Absatz 2: Unternehmen, die Strom für betriebliche Zwecke verwenden, können eine Ermäßigung von 5,13 Euro pro MWh beantragen, wenn der jährliche Entlastungsbetrag 250 Euro übersteigt.
Absatz 2a: Seit dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz (0,50 Euro pro MWh) zu stellen.
Entlastung bei bestimmten Energieerzeugnissen: Nach § 54 EnergieStG gibt es eine Steuerentlastung für Energieerzeugnisse wie z. B. Heizöl, Flüssig- und Erdgas, die zur Wärmeerzeugung verwendet werden, sofern der Entlastungsbetrag über 250 Euro liegt.
Spitzenausgleich für produzierende Gewerbe: Bis zum 31.12.2024 konnten Unternehmen noch einen Spitzenausgleich beantragen – wenn die steuerliche Belastung höher war als die Entlastung in der Rentenversicherung – und bis zu 90 % der Stromsteuer zurückerhalten. Voraussetzung für große Unternehmen war ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem. KMU hatten andere Möglichkeiten, um den Spitzenausgleich in Anspruch zu nehmen.

Neu ab 2026
Mit dem beschlossenen Strompreispaket für produzierende Unternehmen wurde die Stromsteuerentlastung dauerhaft gesetzlich verankert. Was in den Jahren 2024 und 2025 zunächst befristet galt, ist seit 2026 fester Bestandteil der Strompreisstruktur.
Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe erhalten damit weiterhin eine Rückerstattung von 2,00 ct/kWh auf die Stromsteuer. Erstmals profitieren davon auch Betriebe mit geringerem Verbrauch: Die Entlastung greift bereits ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh und steht damit dauerhaft einer breiteren Gruppe von Unternehmen offen.

Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Stromkosten
Neben den oben genannten Maßnahmen können Sie auch durch eine gezielte Analyse und Optimierung Ihres Energieverbrauchs Kosten einsparen. Die Stromkosten können z. B. durch Lastmanagement, energieeffiziente Maßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter gesenkt werden:
Lastmanagement: Optimieren Sie den Stromverbrauch, indem Sie Lastspitzen vermeiden (auch Peak Shaving genannt) und den Energieverbrauch gleichmäßiger verteilen. Dies kann die Kosten durch geringere Spitzenlastentgelte senken.
Energieeffizienzmaßnahmen: Investitionen in energieeffiziente Technologien und Prozesse wie die Modernisierung von Anlagen, der Einsatz von LED-Beleuchtung und energieeffizienten Maschinen sowie die Implementierung intelligenter Gebäudetechnik können den Stromverbrauch deutlich senken.
Erneuerbare Energien: Integrieren Sie erneuerbare Energien wie Solar- oder Windenergie in Ihre Energieversorgung. Eigene Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können langfristig Kosten senken und mehr Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen bieten.

Häufige Fragen
Was kostet die kWh Strom für Unternehmen?
Was eine kWh Strom für ein Unternehmen kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Strompreis wird für jedes Unternehmen individuell festgelegt und hängt von Faktoren wie dem durchschnittlichen Jahresverbrauch, der Region, der Marktsituation, dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem gewählten Energieversorger ab. Allerdings profitieren Unternehmen von Mengenrabatten: Je mehr kWh Strom ein Unternehmen abnimmt, desto günstiger wird der Tarif.
Ist der Strompreis für Unternehmen günstiger?
Ja, der Strompreis für Unternehmen ist günstiger als für private Haushalte. Das liegt daran, dass Unternehmen aufgrund ihres höheren Stromverbrauchs Mengenrabatte erhalten und außerdem keine Umsatzsteuer auf Strom zahlen.
Generell gilt: Je mehr Strom über einen längeren Zeitraum bezogen wird, desto günstiger werden die Vertragskonditionen.
Wie können Unternehmen von günstigeren Strompreisen profitieren?
Unternehmen können günstigere Strompreise erzielen, indem sie sich einer Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline anschließen, die Zugang zu Großhandelspreisen bietet. Zudem können bestimmte Unternehmen durch die Beantragung von Entlastungen von der Stromsteuer profitieren. Weitere Einsparungen sind durch Lastmanagement, Investitionen in energieeffiziente Technologien und die Integration erneuerbarer Energien zur Optimierung des Energieverbrauchs möglich.
Wie hoch ist der Strompreis für energieintensive Unternehmen?
Der Strompreis sinkt in der Regel mit zunehmender Abnahmemenge. Energieintensive Unternehmen zahlen daher häufig geringere Arbeitspreise als kleine und mittlere Unternehmen oder private Haushalte. Diese Effekte ergeben sich vor allem aus Skalenvorteilen und speziellen Entlastungsregelungen.
Zusätzliche Entlastung erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft durch die dauerhafte Stromsteuerermäßigung auf das europäische Mindestniveau. Seit 2026 zahlen begünstigte Betriebe nur noch 0,50 Euro pro Megawattstunde Stromsteuer. Diese Regelung, die zunächst befristet eingeführt wurde, ist seit dem Haushaltsgesetz 2025 dauerhaft gesetzlich verankert.
Was kostet Industriestrom 2026?
Industriestrom bezeichnet vergünstigte Strompreise für energieintensive Unternehmen, die sich vor allem aus hohen Abnahmemengen und strukturellen Entlastungen ergeben.
Im Jahr 2026 liegen die durchschnittlichen Preise bei Neuabschlüssen bei Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 160.000 kWh bis 20 Mio. kWh bei rund 16,0 ct/kWh. Das sind etwa 1,6 ct/kWh weniger als im Vorjahr. Gründe sind gesunkene Beschaffungskosten und der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.
Bei Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 20 bis 70 Mio. kWh lagen die Strompreise im Jahr 2025 mit durchschnittlich 15,8 ct/kWh unter dem Vorjahresniveau. In der Verbrauchsklasse von 70 bis 150 Mio. kWh stiegen die Preise hingegen leicht auf 14,5 ct/kWh. Vergleichbare Durchschnittswerte für 2026 liegen derzeit noch nicht vor.
Stand: Januar 2026, Quelle: BDEW
