Die Gasumlage – alle Infos auf einen Blick
Kurz und knapp
Aktuell gibt es drei aktive Umlagen, von denen im vergangenen Gaswirtschaftsjahr nur die Gasspeicherumlage zu bezahlen war (2,89 €/MWh). Diese wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen sind aktiv, lagen im vergangenen Jahr aber bei 0 €/MWh. Seit dem 1. Oktober 2025 beträgt die Konvertierungsumlage nun wieder 0,18 €/MWh.
Unabhängig von Umlagen bleibt es für Unternehmen sinnvoll, ihren Gasverbrauch regelmäßig zu überprüfen und durch effiziente Technologien langfristig Energiekosten zu senken.
Auf Erdgas wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Umlagen erhoben, um Kosten in der Gasversorgung abzusichern und Marktteilnehmer zu entlasten. In diesem Zusammenhang gab es zuletzt mehrere gesetzliche Änderungen:
Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Stattdessen wird seit dem 1. Oktober 2025 wieder die Konvertierungsumlage erhoben.
Welche Kostenbestandteile für Unternehmen relevant bleiben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist eine Gasumlage?
Eine Gasumlage ist eine Abgabe, die im Allgemeinen dazu dient, Gasimporteure und Gasversorger finanziell zu entlasten und ihr Fortbestehen sicherzustellen. Diese Umlagen werden im Normalfall jährlich von der Trading Hub Europe (THE), dem für das deutsche Gasmarktgebiet zuständigen Unternehmen, neu festgelegt.
Welche Gasumlagen gibt es?
Die Bilanzierungsumlagen für SLP- und RLM-Entnahmestellen liegen aktuell bei 0 €/kWh.
Die Gasspeicherumlage wurde mit 1. Januar 2026 abgeschafft.
Seit dem 1. Oktober 2025 wird jedoch wieder eine Konvertierungsumlage erhoben, in Höhe von 0,18 €/MWh (0,0180 ct/kWh).
Die sogenannte EnSiG-Umlage, auch bekannt als Gasbeschaffungsumlage, wurde hingegen vor ihrer ersten Fälligkeit im Jahr 2022 wieder zurückgezogen.
Die Gasspeicherumlage
Die Gasspeicherumlage galt zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31.12.2025 und wurde infolge der Energiekrise eingeführt. Hintergrund waren die ausbleibenden russischen Gaslieferungen, durch die die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet war. Um dem entgegenzuwirken, wurden gesetzlich definierte Mindestfüllstände für deutsche Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen festgelegt.
Für die Einhaltung dieser Vorgaben wurde der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) gesetzlich beauftragt. Er bestimmte auf Grundlage von § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch die Höhe der Gasspeicherumlage.
Um die Speicher rechtzeitig zu füllen, kaufte die THE bei Bedarf Erdgas am Markt ein, teilweise auch zu höheren Preisen. Die dabei entstehenden Kosten wurden über die Gasspeicherumlage an die Gasverbraucher weitergegeben.
Seit 1. Juli 2025 betrug die Gasspeicherumlage 2,89 €/MWh (0,289 ct/kWh).
Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltsgesetzes am 18. September 2025 wurde die Umlage zum 1. Januar 2026 abgeschafft.
Füllstandsvorgaben für Gasspeicher
Um die Versorgungssicherheit auch im Winter zu gewährleisten, legt § 35b EnWG in Verbindung mit der Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 klare Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher fest. Diese wurden an die aktuellen Marktbedingungen angepasst und gesenkt:
Bis 1. November müssen die Speicher zu 80 % gefüllt sein, mit Ausnahme der Speicher in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen, für die aufgrund technischer Besonderheiten ein reduzierter Mindestfüllstand von 45 % gilt.
Bis 1. Februar darf der Füllstand nicht unter 30 % liegen. Für die Speicheranlagen in Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg gilt stattdessen ein Mindestfüllstand von 40 %.
Diese Vorgaben ersetzen die vorherige Regelung, die zum Beispiel am 1. November noch einen Füllstand von 90 % vorsah.
Die Bilanzierungsumlage
Wird auch Regelenergieumlage genannt und soll die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE) abdecken, die für den Ausgleich von Differenzen zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Erdgasverbrauch anfallen.
An der folgenden Grafik können Sie erkennen, wie stark die Schwankungen alleine zwischen Sommer und Winter sind.
Je nachdem, ob Sie mit RLM- oder SLP-Zählern Ihren Gasverbrauch messen, kommt die entsprechende Bilanzierungsumlage zum Einsatz. Seit Oktober 2023 liegen die SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagen bei 0 €/kWh. Auch 2026 liegt sie weiterhin bei 0 €/kWh.
Mehr über die Bilanzierungsumlage erfahren
Die Konvertierungsumlage
Deutschland erhält von den Gaslieferanten zwei verschiedene Qualitäten von Erdgas: H-Gas (High calorific) und L-Gas (Low calorific). Die beiden haben unterschiedliche Brennwerte – im regionalen Gasnetz kann jedoch nur eine Sorte gleichzeitig transportiert werden.
Ist der regionale Speicherstand von einer Erdgassorte zu niedrig, muss die eine chemisch in die andere umgewandelt werden. Dabei entstehen Kosten, die durch die Konvertierungsumlage abgedeckt werden sollen. Seit der Gaspreiskrise entstehen solche Engpässe häufiger als noch davor, weshalb dieser komplexe Prozess häufiger durchgeführt werden muss, damit die Gasversorgung gesichert ist.
Die Konvertierungsumlage wird von Energieversorgern und Großabnehmern gezahlt, die Kosten aber an Endverbraucher weitergegeben. So tragen Unternehmen und Haushalte sie indirekt über ihre Gaspreise.
2023 lag die Konvertierungsumlage noch bei 0,21 €/MWh, wurde anschließend auf 0 €/MWh gesenkt. Seit dem 1. Oktober 2025 beträgt sie wieder 0,18 €/MWh und bleibt auf diesem Niveau, bis im Folgejahr neue Werte festgelegt werden.
Mehr über die Konvertierungsumlage erfahren
Die EnSiG-Umlage
Die Energiesicherheitsgesetz-Umlage, auch Gasbeschaffungsumlage oder eben EnSiG-Umlage genannt, ist nie zur Anwendung gekommen. Sie wurde 2022 aufgrund der Gaspreiskrise beschlossen, um Gasimporteure finanziell zu entlasten. Wegen der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland mussten diese auf eigene Kosten teureres Erdgas einkaufen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.
Dadurch drohte einigen Gasimporteuren das Aus, was für die deutsche Wirtschaft große Folgen gehabt hätte. Dem sollte die EnSiG-Umlage ab 1. Oktober 2022 mit 0,242 €/MWh entgegenwirken. Sie war jedoch von Anfang an sehr umstritten. Als dann Ende September 2022 die Bundesregierung beschlossen hatte, den Gasimporteur Uniper zu verstaatlichen, wurden die Stimmen gegen diese neue Umlage noch lauter.
Daraufhin wurde diese Gasumlage rückwirkend wieder abgeschafft und stattdessen ein Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. € beschlossen, zur Finanzierung der Gaspreisbremse.
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Die CO₂-Abgabe
Neben Umlagen beeinflussen auch Abgaben den Gaspreis. Besonders relevant ist die CO₂-Abgabe, die über das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben wird. Sie betrifft nicht direkt Endverbraucher, sondern die Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Erdgas in Umlauf bringen.
Die Unternehmen zahlen einen Preis pro Tonne ausgestoßenes CO₂, den sie an die Kunden weitergeben. Der Aufschlag auf den Gaspreis pro Kilowattstunde wird anhand des gesetzlich festgelegten CO₂-Preises pro Tonne und des spezifischen Emissionsfaktors von Erdgas berechnet.
Für 2026 wird der CO₂-Preis auf bis zu 65 € pro Tonne festgelegt, was die Abgabe auf 1,4 ct/kWh ansteigen lässt (2025: 1,001 ct/kWh). Dies entspricht einem Anstieg von 39,86 % zum Vorjahr.
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Einsparpotenziale und Kostenkontrolle
Da die Gasumlage die Energiekosten weiter in die Höhe treibt, ist es umso wichtiger, jene Faktoren zu beachten, die man beeinflussen kann. Die folgenden Strategien und Unterstützungsangebote helfen, die finanzielle Belastung zu senken und gleichzeitig nachhaltige Investitionen zu fördern.
Strategien zur Kostensenkung
Ein geringerer Gasverbrauch reduziert nicht nur direkte Energiekosten, sondern senkt auch die Belastung durch Gasumlagen. Am wichtigsten ist bei der Kostensenkung jedoch eine Überprüfung Ihrer Strategie zur Gasbeschaffung.
Kaufen Sie Gas dann ein, wenn es günstig ist und nicht, wenn Sie es brauchen. Energieexperten analysieren den Markt laufend – so finden Sie den idealen Einkaufszeitpunkt. Außerdem können Sie bei einer Mengenbündelung – z. B. mit einer Energie-Einkaufsgemeinschaft – von exklusiven Großhandelspreisen profitieren.
Wenn Sie bereit sind, Investitionen in energieeffiziente Technologien, Wärmerückgewinnungssysteme oder eine Optimierung von Produktionsprozessen zu tätigen, kann das Ihre Gaskosten weiter senken.

Präzise Verbrauchsprognosen erstellen
Die Analyse historischer und aktueller Verbrauchsdaten minimiert Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlicher Energieabnahme. So wird die Energieversorgung präzise geplant und eine deutliche Kostensenkung ermöglicht.
Lastmanagement (RLM) implementieren
Durch den Einsatz von RLM-Zählern wird eine detaillierte Überwachung des Energieverbrauchs gewährleistet. So können Sie Verbrauchsspitzen effektiv reduzieren und die Kosten der Bilanzierungsumlage nachhaltig senken.
Energiedienstleister konsultieren
Fachkundige Energiedienstleister unterstützen Unternehmen bei der Optimierung von Energieprozessen. Ihr Know-how verbessert nicht nur die Verbrauchsprognosen, sondern gestaltet auch das Energiemanagement effizienter.
Unterstützung durch staatliche Initiativen
Viele Förderprogramme der Bundesregierung zielen darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz zu unterstützen. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile sind Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.
Darüber hinaus bietet die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme kostengünstige Energieaudits und Energieberatungen an. Diese helfen Unternehmen, gezielte Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen umzusetzen.
Unternehmen, die auf Digitalisierung zur Optimierung von Energieprozessen setzen, können ebenfalls von speziellen Programmen profitieren, etwa aus dem “Digital-Jetzt”-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern tragen auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.
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Fazit zu den Gasumlagen
Die Gasumlagen haben einen spürbaren Einfluss auf die Energiekosten von Unternehmen. Angesichts vieler laufender politischer Anpassungen ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Energiekosten regelmäßig zu überprüfen und Einsparpotenziale konsequent zu nutzen.
Häufige Fragen
Welche Gasumlagen gibt es?
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025 waren sowohl die Gasspeicherumlage als auch die Konvertierungsumlage zu entrichten. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Gasspeicherumlage entfallen; ausschließlich die Konvertierungsumlage (0,018 ct/kWh) bleibt bestehen.
Die Bilanzierungsumlage liegt auch im aktuellen Gaswirtschaftsjahr weiterhin bei 0 €/MWh. Weitere Anpassungen der Gasumlagen erfolgen üblicherweise zum 1. Oktober 2026.
Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Zuvor lag sie seit dem 1. Juli 2025 bei 2,89 €/MWh (0,289 ct/kWh). Die Abschaffung wurde mit dem am 18. September 2025 beschlossenen Haushaltsgesetz 2025 festgelegt.
Gasumlagen fallen weg, stimmt das?
Teilweise. Die Bilanzierungsumlage liegt weiterhin bei 0 €/MWh. Die Konvertierungsumlage war bis Oktober 2025 ausgesetzt und wird seitdem wieder in Höhe von 0,18 €/MWh erhoben.
Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft und entfällt vollständig. Künftige Änderungen bei den Gasumlagen hängen weiterhin von politischen Entscheidungen und der Marktentwicklung ab.
