Die Gasumlage – alle Infos auf einen Blick

Auf Erdgas gibt es verschiedene Umlagen, die Gasimporteure und -lieferanten entlasten sollen. Aktuell ist nur die Gasspeicherumlage zu bezahlen. Ab dem 1. Oktober 2025 kommt jedoch die Konvertierungsumlage wieder hinzu.

Zudem wird die Gasspeicherumlage derzeit politisch diskutiert: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, sie zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Der Entwurf ist jedoch noch nicht parlamentarisch beschlossen.

Welche anderen Umlagen es noch gibt und welche Veränderungen auf Sie zukommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Philip Gutschke
Bereichsleiter Energie­beschaffung

zuletzt aktualisiert: 16.09.2025

Kurz und knapp

Aktuell gibt es drei aktive Umlagen, von denen momentan nur die Gasspeicherumlage zu bezahlen ist (2,89 €/MWh). Doch diese soll voraussichtlich abgeschafft werden.

Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen sind aktiv, liegen aktuell aber bei 0 €/MWh. Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Konvertierungsumlage wieder 0,18 €/MWh betragen.

Eine regelmäßige Überprüfung des Gasverbrauchs sowie Investitionen in moderne Technologien senken Energiekosten nachhaltig.

Was ist eine Gasumlage?

Eine Gasumlage ist eine Abgabe, die im Allgemeinen dazu dient, Gasimporteure und Gasversorger finanziell zu entlasten und ihr Fortbestehen sicherzustellen. Diese Umlagen werden im Normalfall jährlich von der Trading Hub Europe (THE), dem für das deutsche Gasmarktgebiet zuständigen Unternehmen, neu festgelegt.

Branchenwissen

Welche Gasumlagen gibt es?

Es gibt aktuell nur eine Umlage, die bezahlt werden muss: die Gasspeicherumlage. Die Bilanzierungsumlagen für SLP- und RLM-Entnahmestellen liegen aktuell bei 0 €/kWh. Ab dem 1. Oktober 2025 wird jedoch wieder eine Konvertierungsumlage erhoben, in Höhe von 0,18 €/MWh (0,0180 ct/kWh). Die sogenannte EnSiG-Umlage, auch bekannt als Gasbeschaffungsumlage, wurde hingegen vor ihrer ersten Fälligkeit im Jahr 2022 wieder zurückgezogen. Beginnen wir mit der Gasspeicherumlage.

Die Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober 2022 infolge der Energiekrise eingeführt. Hintergrund war der Ausfall russischer Gaslieferungen, wodurch die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet war. Um dem vorzubeugen, wurden gesetzlich definierte Mindestfüllstände für deutsche Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen festgelegt. Verantwortlich für deren Einhaltung ist der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), der auch die Höhe der Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmt.

Um die Speicher rechtzeitig zu füllen, kauft die THE bei Bedarf Erdgas, auch zu höheren Preisen ein. Die dabei entstehenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage letztlich an die Verbraucher weitergegeben.

Verlauf der Gas-Speicherfüllstände seit 2018

Seit dem 1. Juli 2025 beträgt die Gasspeicherumlage 2,89 €/MWh (0,289 ct/kWh). Eine Neufestsetzung erfolgt zum 1. Januar 2026. Nach aktueller Rechtslage gilt die Umlage noch bis zum 31. März 2027. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht jedoch deren Abschaffung zum 1. Januar 2026 vor. Der Entwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.

Füllstandsvorgaben für Gasspeicher

Um die Versorgungssicherheit auch im Winter zu gewährleisten, legt § 35b EnWG in Verbindung mit der Gasspeicherfüllstandsverordnung vom 5. Mai 2025 klare Mindestfüllstände für die deutschen Gasspeicher fest. Diese wurden an die aktuellen Marktbedingungen angepasst und gesenkt:

  • Bis 1. November müssen die Speicher zu 80 % gefüllt sein, mit Ausnahme der Speicher in Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen, für die aufgrund technischer Besonderheiten ein reduzierter Mindestfüllstand von 45 % gilt.

  • Bis 1. Februar darf der Füllstand nicht unter 30 % liegen. Für die Speicheranlagen in Bierwang, Breitbrunn, Inzenham-West und Wolfersberg gilt stattdessen ein Mindestfüllstand von 40 %.

Diese Vorgaben ersetzen die vorherige Regelung, die zum Beispiel am 1. November noch einen Füllstand von 90 % vorsah.

Die Bilanzierungsumlage

Wird auch Regelenergieumlage genannt und soll die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE) abdecken, die für den Ausgleich von Differenzen zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Erdgasverbrauch anfallen.

An der folgenden Grafik können Sie erkennen, wie stark die Schwankungen alleine zwischen Sommer und Winter sind.

Monatlicher Gasverbrauch in Deutschland von 2021 bis 2024

Je nachdem, ob Sie mit RLM- oder SLP-Zählern Ihren Gasverbrauch messen, kommt die entsprechende Bilanzierungsumlage zum Einsatz. Seit Oktober 2023 liegen die SLP- und RLM-Bilanzierungsumlagen bei 0 €/kWh.

Mehr über die Bilanzierungsumlage erfahren

Die Konvertierungsumlage

Deutschland erhält von den Gaslieferanten zwei verschiedene Qualitäten von Erdgas: H-Gas (High calorific) und L-Gas (Low calorific). Die beiden haben unterschiedliche Brennwerte – im regionalen Gasnetz kann jedoch nur eine Sorte gleichzeitig transportiert werden.

Ist der regionale Speicherstand von einer Erdgassorte zu niedrig, muss die eine chemisch in die andere umgewandelt werden. Dabei entstehen Kosten, die durch die Konvertierungsumlage abgedeckt werden sollen. Seit der Gaspreiskrise entstehen solche Engpässe häufiger als noch davor, weshalb dieser komplexe Prozess häufiger durchgeführt werden muss, damit die Gasversorgung gesichert ist.

2023 lag die Konvertierungsumlage noch bei 0,21 €/MWh, wurde anschließend auf 0 €/MWh gesenkt. Ab dem 1. Oktober 2025 beträgt sie wieder 0,18 €/MWh und bleibt auf diesem Niveau, bis im Folgejahr neue Werte festgelegt werden.

Die EnSiG-Umlage

Die Energiesicherheitsgesetz-Umlage, auch Gasbeschaffungsumlage oder eben EnSiG-Umlage genannt, ist nie zur Anwendung gekommen. Sie wurde 2022 aufgrund der Gaspreiskrise beschlossen, um Gasimporteure finanziell zu entlasten. Wegen der ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland mussten diese auf eigene Kosten teureres Erdgas einkaufen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten.

Russischer Gasexport aus Deutschland

Dadurch drohte einigen Gasimporteuren das Aus, was für die deutsche Wirtschaft große Folgen gehabt hätte. Dem sollte die EnSiG-Umlage ab 1. Oktober 2022 mit 0,242 €/MWh entgegenwirken. Sie war jedoch von Anfang an sehr umstritten. Als dann Ende September 2022 die Bundesregierung beschlossen hatte, den Gasimporteur Uniper zu verstaatlichen, wurden die Stimmen gegen diese neue Umlage noch lauter.

Daraufhin wurde diese Gasumlage rückwirkend wieder abgeschafft und stattdessen ein Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. € beschlossen, zur Finanzierung der Gaspreisbremse.

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Einsparpotenziale und Kostenkontrolle

Da die Gasumlage die Energiekosten weiter in die Höhe treibt, ist es umso wichtiger, jene Faktoren zu beachten, die man beeinflussen kann. Die folgenden Strategien und Unterstützungsangebote helfen, die finanzielle Belastung zu senken und gleichzeitig nachhaltige Investitionen zu fördern.

Strategien zur Kostensenkung

Ein geringerer Gasverbrauch reduziert nicht nur direkte Energiekosten, sondern senkt auch die Belastung durch Gasumlagen. Am wichtigsten ist bei der Kostensenkung jedoch eine Überprüfung Ihrer Strategie zur Gasbeschaffung.

Kaufen Sie Gas dann ein, wenn es günstig ist und nicht, wenn Sie es brauchen. Energieexperten analysieren den Markt laufend – so finden Sie den idealen Einkaufszeitpunkt. Außerdem können Sie bei einer Mengenbündelung – z. B. mit einer Energie-Einkaufsgemeinschaft – von exklusiven Großhandelspreisen profitieren.

Wenn Sie bereit sind, Investitionen in energieeffiziente Technologien, Wärmerückgewinnungssysteme oder eine Optimierung von Produktionsprozessen zu tätigen, kann das Ihre Gaskosten weiter senken.

Cockpit-Funktion

Präzise Verbrauchsprognosen erstellen

Die Analyse historischer und aktueller Verbrauchsdaten minimiert Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlicher Energieabnahme. So wird die Energieversorgung präzise geplant und eine deutliche Kostensenkung ermöglicht.

Idealer Zeitpunkt

Lastmanagement (RLM) implementieren

Durch den Einsatz von RLM-Zählern wird eine detaillierte Überwachung des Energieverbrauchs gewährleistet. So können Sie Verbrauchsspitzen effektiv reduzieren und die Kosten der Bilanzierungsumlage nachhaltig senken.

Smart

Energiedienstleister konsultieren

Fachkundige Energiedienstleister unterstützen Unternehmen bei der Optimierung von Energieprozessen. Ihr Know-how verbessert nicht nur die Verbrauchsprognosen, sondern gestaltet auch das Energiemanagement effizienter.

Unterstützung durch staatliche Initiativen

Viele Förderprogramme der Bundesregierung zielen darauf ab, Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz zu unterstützen. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vorteile sind Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.

Darüber hinaus bietet die Bundesregierung mit dem Programm “Energieberatung Mittelstand” eine kostengünstige Analyse des Energieverbrauchs an. Diese hilft Unternehmen, gezielte Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Unternehmen, die auf Digitalisierung zur Optimierung von Energieprozessen setzen, können ebenfalls von speziellen Programmen profitieren, etwa aus dem “Digital-Jetzt”-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums. Diese Programme bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern tragen auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Ihr Sparpotenzial

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Fazit zur Gasumlage

Die Gasumlagen haben einen spürbaren Einfluss auf die Energiekosten von Unternehmen. Aktuell fällt vor allem die Gasspeicherumlage ins Gewicht. Ab dem 1. Oktober 2025 kommt zusätzlich die Konvertierungsumlage hinzu. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht jedoch vor, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen.

Angesichts vieler laufender politischer Anpassungen ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Energiekosten regelmäßig zu überprüfen und Einsparpotenziale konsequent zu nutzen.

Häufige Fragen

  • Welche Gasumlagen gibt es?

    Derzeit wird aktiv die Gasspeicherumlage erhoben. Ab dem 1. Oktober 2025 kommt die Konvertierungsumlage in Höhe von 0,18 €/MWh hinzu. Die Bilanzierungsumlage bleibt weiterhin bei 0 €/MWh. Die EnSiG-Umlage wurde bereits 2022 vor ihrer Einführung wieder abgeschafft. Für die Gasspeicherumlage liegt ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung zum 1. Januar 2026 vor. Eine parlamentarische Entscheidung steht noch aus.

  • Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

    Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Gasspeicherumlage bei 2,89 €/MWh (0,289 ct/kWh). Diese wird halbjährlich neu festgelegt, und eine erneute Anpassung erfolgt daher am 1. Januar 2026. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht allerdings vor, die Umlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Beschlossen ist dies noch nicht.

  • Gasumlagen fallen weg, stimmt das?

    Teilweise. Die Bilanzierungsumlage liegt weiterhin bei 0 €/MWh, und die Konvertierungsumlage war bis Oktober 2025 ebenfalls ausgesetzt, wird jetzt aber wieder mit 0,18 €/MWh erhoben. Für die Gasspeicherumlage liegt ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung ab dem 1. Januar 2026 vor. Ein parlamentarischer Beschluss steht jedoch noch aus. Künftige Änderungen bleiben von politischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen abhängig.