Preiserhöhung Strom: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Kurz und knapp
Eine Preiserhöhung beim Strom muss nicht hingenommen werden. Unternehmen haben bei einseitigen Preisanpassungen durch den Stromanbieter oft ein Sonderkündigungsrecht, das einen vorzeitigen Wechsel ermöglicht.
Die Gründe für Preiserhöhungen sind vielfältig: steigende Netzentgelte, höhere Umlagen, veränderte Beschaffungskosten oder Anpassungen bei Steuern und Abgaben. Nicht jede Preiserhöhung ist automatisch zulässig.
Wer strategisch auf Preiserhöhungen reagieren will, sollte den Vertrag prüfen, Alternativen vergleichen und langfristige Beschaffungsstrategien in Betracht ziehen – etwa durch eine Energie-Einkaufsgemeinschaft wie wattline.
Ihr Stromanbieter hat eine Preiserhöhung angekündigt? Für Unternehmen bedeutet jede Kostenerhöhung eine direkte Belastung der Marge. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Stromanbieter die Preise erhöhen, ob die Erhöhung rechtens ist und welche konkreten Handlungsoptionen Sie als Geschäftskunde haben.
Warum erhöhen Stromanbieter die Preise?
Strompreiserhöhungen für Unternehmen haben verschiedene Ursachen, dazu gehören:
Steigende Beschaffungskosten: Die Einkaufspreise an der Strombörse schwanken. Kauft der Anbieter Strom zu höheren Großhandelspreisen ein, gibt er diese Kosten oft an Kunden weiter.
Höhere Netzentgelte: Die Gebühren für Stromtransport und -verteilung machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Steigen die Netzentgelte regional, wirkt sich das direkt auf den Endpreis aus.
Anpassung von Umlagen: Die Umlagen auf Strom, wie z. B. die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung werden jährlich neu festgelegt. 2026 steigen die Umlagen auf insgesamt 2,946 ct/kWh – ein Plus von 11,13 % gegenüber 2025.
Steuerliche Änderungen: Anpassungen bei Stromsteuer oder Mehrwertsteuer können Preiserhöhungen auslösen.
Vertragliche Preisanpassungsklauseln: Viele Stromverträge enthalten Preisgleit- oder Indexklauseln, die automatische Anpassungen an Marktentwicklungen erlauben.
Wann kommen Preiserhöhungen typischerweise?
Die meisten Stromanbieter passen ihre Preise zum Jahreswechsel an. Der Grund: Im Oktober werden die neuen Netzentgelte und Umlagen auf Strom für das Folgejahr veröffentlicht. Viele Anbieter nutzen diesen Zeitpunkt, um ihre Tarife entsprechend anzupassen. Außerdem werden die Stromlieferverträge am Jahresende verlängert, wobei es ebenfalls oft zu Preiserhöhungen kommt.
Allerdings sind Preiserhöhungen grundsätzlich jederzeit möglich, sofern sie vertraglich erlaubt und korrekt angekündigt werden. Einige Anbieter haben ihre Preisanpassungen bewusst auf die Jahresmitte verschoben, um der erhöhten Medienaufmerksamkeit zum Jahreswechsel zu entgehen.

Tipp: Wer den Abschlusszeitpunkt für den Stromvertrag selbst bestimmen kann, ist klar im Vorteil. Energie-Einkaufsgemeinschaften wie wattline beobachten den Markt kontinuierlich und schließen Verträge ab, wenn die Preise günstig sind, nicht erst kurz vor Vertragsende.
Aktuelle Entwicklungen 2026
Die Strompreisentwicklung für Unternehmen zeigt 2026 ein gemischtes Bild:
Umlagen auf Strom: Anstieg auf 2,946 ct/kWh (+11,13 %)
Netzentgelte: Regional unterschiedlich, teilweise Entlastung durch Bundeszuschuss
Stromsteuer: Unverändert bei 2,05 ct/kWh (Senkung auf EU-Minimum für bestimmte Branchen)
Großhandelspreise: Terminmarkt 2025 geprägt durch Backwardation: Preise für spätere Lieferjahre lagen unter kurzfristigen Preisen, relevant für die optimale Vertragslaufzeit
Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsgesetz 2025 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Dies soll die Netzentgelte für alle Stromverbraucher spürbar senken. Ob und in welchem Umfang einzelne Anbieter diese Entlastung weitergeben, ist jedoch nicht garantiert.
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Ist die Preiserhöhung bei Strom rechtens?
Nicht jede Preiserhöhung ist automatisch zulässig. Unternehmen sollten genau prüfen, ob ihr Stromanbieter die Preise überhaupt erhöhen darf – und ob die Ankündigung korrekt erfolgt ist.
Wann darf der Stromanbieter die Preise erhöhen?
Eine Preiserhöhung des Stroms ist in der Regel zulässig, wenn …
… der Vertrag eine Preisanpassungsklausel enthält, die Anpassungen an veränderte Kosten erlaubt.
… Preisgleit- oder Indexklauseln vereinbart wurden, die den Strompreis an bestimmte Marktindikatoren koppeln.
… gesetzliche Änderungen bei Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergegeben werden und dies vertraglich vorgesehen ist.

Wann ist eine Preiserhöhung nicht zulässig?
Eine Preiserhöhung kann unwirksam sein, wenn …
… die Preisanpassungsklausel im Vertrag unwirksam ist (z. B. zu unbestimmt formuliert).
… die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde (mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten, bei Grundversorgung 6 Wochen).
… der Anbieter nicht auf das Sonderkündigungsrecht hinweist.
… die Preiserhöhung höher ausfällt als die tatsächliche Kostensteigerung rechtfertigt.
… die Erhöhung in einem Werbeschreiben oder Newsletter versteckt wurde, ohne klar als Vertragsänderung erkennbar zu sein.
So erkennen Sie eine unzulässige Preiserhöhung
Begründung: Ist die Preiserhöhung bei Strom nachvollziehbar begründet? Werden die alten und neuen Preisbestandteile gegenübergestellt?
Verhältnismäßigkeit: Entspricht die Erhöhung den tatsächlich gestiegenen Kosten? Manche Anbieter erhöhen stärker, als die reine Kostenweitergabe rechtfertigt.
Formalien: Wurden Sie mindestens 4 Wochen vorher informiert? Ist das Schreiben eindeutig als Vertragsänderung erkennbar? Wurde auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen?
Neben der reinen Preishöhe lohnt sich auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen: wattline prüft für seine Mitglieder nicht nur den Preis, sondern auch das Kleingedruckte, und schließt unvorteilhafte Klauseln von vornherein aus.
Was tun bei einer Strompreiserhöhung?
Hat Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung angekündigt, sollten Sie strukturiert vorgehen. Folgende Schritte helfen Ihnen, die beste Entscheidung für Ihr Unternehmen zu treffen.
Schritt 1: Preiserhöhung prüfen
Analysieren Sie das Ankündigungsschreiben:
Wann tritt die Erhöhung in Kraft?
Um wie viel Cent pro kWh steigt der Arbeitspreis?
Welche Begründung wird genannt?
Bis wann können Sie kündigen?
Berechnen Sie die Mehrkosten für Ihr Unternehmen. Bei einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh bedeutet eine Erhöhung um 2 ct/kWh Mehrkosten von 2.000 Euro pro Jahr.
Schritt 2: Vertrag prüfen
Überprüfen Sie Ihren bestehenden Stromvertrag:
Enthält der Vertrag Preisgleit- oder Indexklauseln?
Welche Kündigungsfristen gelten?
Haben Sie bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Für Gewerbekunden dürfen vertragliche Kündigungsfristen laut Gesetz maximal drei Monate betragen.
Schritt 3: Optionen abwägen
Sie haben bei einer Preiserhöhung grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Preiserhöhung akzeptieren – wenn die Erhöhung gering ausfällt und ein Wechsel zu aufwendig wäre.
Sonderkündigungsrecht nutzen – wenn Sie bei einem anderen Anbieter einen günstigeren Tarif finden.
Verhandeln – wenn Sie ein größeres Abnahmevolumen haben und der Anbieter Sie als Kunden halten möchte.
Der regelmäßige Anbietervergleich, die Marktbeobachtung und die Vertragsprüfung binden im Alltag Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Eine Einkaufsgemeinschaft wie wattline übernimmt den Prozess vollständig.
Schritt 4: Wechseln (optional)
Haben Sie sich für einen Wechsel entschieden, sollten Sie:
frühzeitig einen neuen Anbieter suchen, bevor die Kündigungsfrist abläuft.
die Sonderkündigung schriftlich aussprechen, mit Nennung des Kündigungsgrundes und des gewünschten Vertragsendes.
einen nahtlosen Übergang sicherstellen, sonst fallen Sie in die teure Grund- oder Ersatzversorgung.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Strom nutzen
Das Sonderkündigungsrecht ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument, um auf unerwartete Preiserhöhungen zu reagieren. Es ermöglicht den vorzeitigen Ausstieg aus dem Stromvertrag, unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen besteht in der Regel, wenn:
der Stromanbieter den Preis einseitig erhöht,
wesentliche Vertragsbedingungen oder AGB geändert werden
oder der Anbieter gegen vertragliche Pflichten verstößt.
Wichtig: Nicht jede Preiserhöhung löst automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus. Bei wirksam vereinbarten Preisgleit- oder Indexklauseln handelt es sich nicht um einseitige Vertragsänderungen. In diesen Fällen entfällt das Sonderkündigungsrecht oft.
Welche Fristen gelten?
Die genauen Fristen für eine Sonderkündigung sind vertraglich geregelt. Üblicherweise müssen Sie die Kündigung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung aussprechen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig auf die exakten Regelungen. Versäumen Sie die Frist, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber: Sonderkündigungsrecht Strom: Was gilt für KMU?
Wie senken Unternehmen langfristig die Stromkosten?
Eine Preiserhöhung ist oft der Anlass, die eigene Energiebeschaffung grundlegend zu überdenken. Wer nur auf aktuelle Preiserhöhungen reagiert, ist immer in der Defensive. Strategischer Stromeinkauf sichert langfristig bessere Konditionen.
Warum reaktives Handeln nicht reicht
Wer nach einer Sonderkündigung kurzfristig einen neuen Stromtarif sucht, ist vollständig von der aktuellen Marktlage abhängig. Die Preise können zu diesem Zeitpunkt ungünstig sein – und die Auswahlmöglichkeiten sind eingeschränkt.
Hinzu kommt: Bestandskunden zahlen oft mehr als Neukunden. Wer seinen Stromvertrag über Jahre nicht prüft, riskiert überhöhte Kosten.
Strategischer Stromeinkauf als Alternative
Für eine nachhaltige Kostensenkung empfehlen sich folgende Maßnahmen:
Regelmäßig Tarife vergleichen: Auch außerhalb von Preiserhöhungen sollten Sie den Markt beobachten.
Zum optimalen Zeitpunkt abschließen: Die Strompreise an der Börse schwanken. Wer flexibel ist, kann Preistiefs nutzen.
Vertragsbedingungen genau prüfen: Achten Sie nicht nur auf den Arbeitspreis, sondern auch auf versteckte Klauseln und Nebenkosten.
Beschaffungsmodelle prüfen: Je nach Unternehmensgröße und Risikoprofil kommen verschiedene Beschaffungsstrategien infrage.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Energiebeschaffung für Unternehmen
Dauerhaft bessere Preise mit wattline
Marktbeobachtung, Anbietervergleich und Vertragsprüfung erfordern Fachwissen und kontinuierliche Aufmerksamkeit – beides ist im operativen Geschäft selten verfügbar. Eine Energie-Einkaufsgemeinschaft bietet hier eine effiziente Alternative.
Als stärkste unabhängige Einkaufsgemeinschaft für Strom und Gas bündelt wattline den Energieverbrauch von mehr als 29.000 Mitgliedern. Diese gebündelte Menge von über 7 TWh verschafft eine Position, die einzelne Unternehmen nicht erreichen können.
Die Mitgliedschaft bei wattline ist kostenlos. Lediglich beim ersten erfolgreichen Abschluss fällt ein erfolgsabhängiges Honorar an. Alle weiteren Vertragsabschlüsse sind ohne zusätzliche Kosten.
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Häufige Fragen
Muss ich eine Strompreiserhöhung akzeptieren?
Nein. Bei einer einseitigen Preiserhöhung durch den Stromanbieter haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie den Vertrag vorzeitig beenden und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ausnahmen gelten, wenn die Preisanpassung auf wirksam vereinbarten Preisgleit- oder Indexklauseln basiert.
Wie kann ich als Unternehmen Stromkosten senken?
Neben dem Wechsel des Stromanbieters können Unternehmen ihre Stromkosten durch strategischen Einkauf senken: Verträge zum optimalen Zeitpunkt abschließen, Tarife regelmäßig vergleichen und Einkaufsgemeinschaft nutzen. Zusätzlich lohnt sich für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft die Prüfung einer Stromsteuer-Rückerstattung.
Wann werden die Strompreise wieder sinken?
Die Strompreisentwicklung hängt von vielen Faktoren ab: Großhandelspreise, Netzentgelte, politische Entscheidungen. Für 2026 sind durch den Bundeszuschuss zu den Netzentgelten Entlastungen möglich. Langfristig soll der Ausbau erneuerbarer Energien stabilisierend wirken. Eine sichere Prognose ist jedoch nicht möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch anfällt. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Bei einer Preiserhöhung können sich beide Komponenten ändern. Für die Bewertung der tatsächlichen Mehrkosten sollten Sie beide Werte berücksichtigen.
